Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht im Falle der Änderung des
Ladenschlussgesetzes sich im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat für
die dafür notwendigen flankierende Maßnahmen einzusetzen.
In jedem Fall sollte für folgende Maßnahmen der Bedarf
ermittelt und im erforderlichen Umfang reagiert werden:
·
verlängerte
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen,
·
Sprechstunden
in den Behörden,
·
Verbesserungen
im Öffentlichen Personennahverkehr und
· Überwachung der Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes.