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Der aktualisierte Wegweiser bietet Ihnen eine Orientierungshilfe und informiert über die zahlreichen Angebote der psychosozialen Versorgung und der Suchthilfe im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
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Die gesetzliche Grundlage für die Funktion der Psychiatriekoordination findet sich im § 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz). Die Psychiatriekoordination ist Ansprechpartnerin für alle Beteiligten an der bezirklichen psychosozialen und psychiatrischen Pflichtversorgung. Sie ist verantwortlich für die Planung und Umsetzung einer gemeindenahen und bedarfsgerechten psychiatrischen Versorgung.
Sie ist für die Koordination und Vernetzung, der an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verantwortlich.
Darüber hinaus ist die Psychiatriekoordination verantwortlich für fachliche Beratung, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen für politische und fachliche Gremien.
Aufgaben
Der aktualisierte Wegweiser bietet Ihnen eine Orientierungshilfe und informiert über die zahlreichen Angebote der psychosozialen Versorgung und der Suchthilfe im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.