Beirat seelische Gesundheit

Gemäß § 3, Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz-GDG) dient der Beirat seelische Gesundheit der fachlichen Beratung des für das Gesundheitswesen zuständigen Mitgliedes des Bezirksamtes in allen Fragen der Strukturentwicklung und psychosozialen Versorgung und ist vor grundsätzlichen Planungs- und Strukturentscheidungen zu hören.

Dem Beirat gehören zurzeit 15 stimmberechtigte Mitglieder an, insbesondere Vertreter/innen der für Gesundheit und Soziales zuständigen Bereiche des Bezirksamtes, Vertreter/innen der für die psychosoziale Pflichtversorgung zuständigen Einrichtungen und Träger, ein Vertreter des regional zuständigen Krankenhauses sowie ein Vertreter der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft und des gerontopsychiatrisch-geriatrischen Verbundes.

Die Geschäftsführung obliegt der Psychiatriekoordinatorin, die nicht stimmberechtigtes Mitglied des Beirates ist.

Unterlagen für Sie bei Interesse an mehr Informationen

  • Geschäftsordnung Beirat seelische Gesundheit

    Hier können Sie die Geschäftsordnung des Beirats für seelische Gesundheit herunterladen.

    PDF-Dokument (83.6 kB) - Stand: 2022
    Dokument: QPK BA F-K

  • Mitglieder Beirat seelische Gesundheit

    Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder des Beirats seelische Gesundheit

    PDF-Dokument (118.0 kB) - Stand: 2024
    Dokument: QPK BA F-K