Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat am 8. Juni den Beschluss gefällt „Keine Minijobs bei Zuwendungsempfangenden des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg sowie weitere Maßnahmen für Gute Arbeit bei Zuwendungsempfangenden“.
Der Beschluss enthält als zentrale Festlegungen,
1. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beschließt, in zukünftigen Zuwendungsbescheiden keine Minijobs als Personalstellen zu fördern. Im Falle der Weiterführung von Projekten wird mit den betreffenden Trägern eine Umwandlung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Teilzeit vereinbart. Diese Umwandlung darf in Hinblick auf Nettoeinkommen und Arbeitszeit keine Verschlechterung für den/die betreffende*n Arbeitnehmer*in darstellen.
2. Es wird mit den Trägern vereinbart, dass die Angaben in der Transparenzdatenbank in Hinblick auf Tarifbindung und Beschäftigungsverhältnisse aktualisiert werden sollen.
3. Weitere Maßnahmen zur Förderung Guter Arbeit betreffen die Anwendung korrekter Entgeltgruppen beim angestellten Personal, die Vermeidung von Leiharbeit sowie die Bevorzugung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in den Blick.