Die Beteiligung von Bürger*innen und zivilgesellschaftlichen Akteuren ist für die Umsetzung der Mobilitätswende ein wichtiger Baustein. Dies geschieht sowohl in Beteiligungsverfahren zu einzelnen Maßnahmen sowie über beratende Fachgremien. Das Berliner Mobilitätsgesetz schreibt vor, dass die Bezirke beratende Gremien zu den Themen Rad- und Fußverkehr schaffen sollen (vgl. § 37 (8) Satz 1 & § 51 (6) MobG BE).
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt hierfür einen themenübergreifenden Mobilitätswenderat ein. Der Mobilitätswenderat berät das Bezirksamt und die Stadträtin für Verkehr sowie die Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung. Dabei geht es um Fragen einer klimagerechten, ökologischen, inklusiven, genderspezifischen, altersgruppenspezifischen, sicherheitstechnischen, städtebaulichen, kriminalpräventiven und sozialräumlich gerechten Mobilität und Gestaltung des öffentlichen Raumes in Friedrichshain-Kreuzberg.
Ein wichtiges Anliegen des Bezirksamtes ist die breite Besetzung des Rates. Daher wurde darauf geachtet, zivilgesellschaftliche Akteure aus verschiedenen Themenbereichen sowie Personen mit vielfältigen Perspektiven auszuwählen, um die Realität des Bezirkes bestmöglich abzubilden.
Der Mobilitätswenderat tagt 4 Mal im Jahr. Die Sitzungen finden öffentlich statt. Dies kann in einem geeigneten Raum oder online über eine Liveübertragung geschehen. So können alle Interessierten die geführten Diskussionen verfolgen.