Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen:
Im 1. Satz des Antragstextes wird
das Wort "ersatzlos" gestrichen.
Nach dem 1. Satz wird folgender Satz
im Antragstext eingeschoben:
Das BA wird aufgefordert die von der
BVV beschlossene Nutzung der Brommybrücke (ausschließlich Radverkehr,
Fußgängerverkehr und ÖPNV) in geeigneter Weise in der BEP abzubilden.
Drucksache 406 neu
Die in der BEP im Gesamtnetz Planung
Verkehr getroffene Ausweisung der Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe
III (örtliche Straßenverbindung) ist zu streichen. Das BA wird aufgefordert die
von der BVV beschlossene Nutzung der Brommybrücke (ausschließlich Radverkehr,
Fußgängerverkehr und ÖPNV) in geeigneter Weise in der BEP abzubilden.
In Abschlußbericht, hier:
Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz
„Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs sowie der Bau
der Brommybrücke geplant“ wie folgt zu ändern: „Weitere Straßenneubauten sind
im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich
für den öffentlichen Personennahverkehr, Fußgänger und Radfahrer errichtet.
Weitere Verbindungen über die Spree zwischen
Oberbaum- und Schillingbrücke werden
nur als Steg für Fußgänger und Radfahrer errichtet.“
Begründung:
Die Verbindungen der beiden
Spreeuferseiten sollen lediglich fürFußgänger- und Fahrradfahrer , teilweise mit der Option für eine Tram,
gebaut werden. Die Nutzung durch MIV ist auszuschließen, wie dies seitens des
Bezirksbürgermeisters in einer öffentlichen Anhörung anlässlich der Vorstellung
eines Verkehrsgutachtens zu 9 Varianten zugesagt wurde. Die Ausweisung als
Brücke ohne Straßenfunktion hat als untersuchte Variante 6 hat in der
Gesamtschau vielfältiger Kriterien am besten abgeschnitten und praktisch keine
negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Bereich der nördlichen
Wrangelstraße.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und in den
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen(ff) überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Die Brommybrücke wird als Steg für Fußgänger und
Radfahrer in die BEP aufgenommen. Das BA wird beauftragt, die Finanzierung
dieser Brückenverbindung unter anderem über das Programm Stadtumbau West zu
prüfen.
Es wird eine Brückenverbindung
in Verlängerung der Manteuffelstr. In der BEP festgeschrieben. Diese soll
für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV ausgelegt werden. Das Bezirksamt wird
beauftragt, entsprechende Finanzierungsvorschläge zu entwickeln.
1.Die Brommybrücke wird als Steg für Fußgänger und
Radfahrer in die BEP aufgenommen. Das BA wird beauftragt, die Finanzierung
dieser Brückenverbindung unter anderem über das Programm Stadtumbau West zu
prüfen.
Es wird eine Brückenverbindung
in Verlängerung der Manteuffelstr. In der BEP festgeschrieben. Diese soll
für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV ausgelegt werden. Das Bezirksamt wird
beauftragt, entsprechende Finanzierungsvorschläge zu entwickeln.
Zusammenschluss der bisherigen LuV¿s Bildung und Kultur und Bibliotheken zum neuen LuV Weiterbildung und Kultur sowie die Festlegung der Aufbauorganisation
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Knaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
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