Drucksache - DS/1464/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt unabhängig von möglichen Voruntersuchungen gemäß §§ 140-141 BauGB zu untersuchen, ob folgende Grundstücke für eine Spielplatznutzung geeignet sind: 1. Grundstück Eckertstraße 12 / Mühsamstraße 44 2. Grundstück Eckertstraße 16 (offensichtlich nicht genutzter Hof der Eckertschule) 3. Grundstück Eckertstraße 2.
Begründung:
Die Spielplatzkommission (SPK) machte am 22. September einen Rundgang rund um die Petersburger Straße (Landsberger Allee / Hausburgstraße / Thaerstraße / Weidenweg / Richard-Sorge-Straße) und sich ein Bild über die gegenwärtige Spielplatzsituation. Sie reagierte auf einen Brief besorgter Eltern. Sie besuchte das Kinderbetreuungsangebot „Paul & Paula“, Spielplätze wie den Am Petersburger Platz vor der Pfingstkirche, den im Innenhof der Ebertystraße 13 (DIE ARCHE), den auf Höhe Hausburgstraße 3/4 sowie die neu entstandenen in der Richard-Sorge-Straße 51-62. Sie nahm mehrere Freiflächen in Augenschein, unter anderem die oben aufgeführten. Da die Zahl der Kinder unter zehn Jahren und die Zahl der Kinder bis drei Jahren in diesem Gebiet (Teile der Bezirksregionen V und VI) sich deutlich erhöhte, der vor der Fertigstellung stehende Neubau in der Richard-Sorge-Straße mit 200 WE diese erfreuliche Entwicklung in 2010 weiter befördern wird, bringt eine solche Entwicklung naturgemäß auch Probleme für die soziale Infrastruktur mit sich. Deshalb möchte die Antrag stellende Fraktion einen Verwaltungsvorgang auslösen und ihn begleiten. Bei dem Rundgang der SPK konnte auch festgestellt werden, dass auf dem Innenhof des Neubaus Richard-Sorge-Straße 51-62 die gesetzlich vorzuhaltende Spielplatzfläche (4 m² pro WE) zur Hälfte missbraucht wurde, denn sie dient als Wendefläche für die Feuerwehr und ist mit Grassteinen befestigt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt unabhängig von möglichen Voruntersuchungen gemäß §§ 140-141 BauGB zu untersuchen, ob folgende Grundstücke für eine Spielplatznutzung geeignet sind: 4. Grundstück Eckertstraße 12 / Mühsamstraße 44 5. Grundstück Eckertstraße 16 (offensichtlich nicht genutzter Hof der Eckertschule) 6. Grundstück Eckertstraße 2.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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