Drucksache - DS/0572/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt
wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Amt für Denkmalschutz zu prüfen, ob die Radsatzdreherei des
ehemaligen RAW Franz Stenzer“ unter Denkmalschutz gestellt werden und auf die
Friedrichshainer Denkmalliste für die verloren gegangene Position 199 gesetzt
werden kann. Das Ergebnis der Prüfung (Kosten,
Aufwand, Zeiten) soll bis zum 31. März 2008 dem Ausschuss für Stadtentwicklung
und dem Kulturausschuss vorgelegt werden. Begründung: Aus der Anlage geht hervor, dass
entgegen der bisher angenommenen Faktenlage die Radsatzdreherei das älteste
Gebäude (Industrieanlage) auf dem Gelände des ehemaligen
Reichsbahnausbesserungswerkes sein könnte. Bevor also gemäß neuen Bauplänen
Hallen und Gebäude platt gemacht werden, sollte sich die Zeit genommen werden,
um der Sache gemäß, Nachforschungen und Prüfungen angestellt werden. Einmal
abgerissen, kann ein Industriedenkmal nicht wieder errichtet werden. Gemäß Paragraf 1, Absatz 5, Satz 5
sind zu berücksichtigen „die Belange des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege“. Den oben genannten Ausschüssen sind insbesondere über die
Prüfung bzw. die Auslegung der Paragrafen 39 bis 44, die Entschädigungsfragen
und –Verfahren regeln, zu informieren. 22.01.2008
ÄR mit Zustimmung des Antragstellers geändert: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt
wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Amt für Denkmalschutz zu prüfen, ob die Radsatzdreherei des
ehemaligen RAW Franz Stenzer“ unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Ergebnis der Prüfung (Kosten,
Aufwand, Zeiten) soll bis zum 31. März 2008 dem Ausschuss für Stadtentwicklung
und dem Kulturausschuss vorgelegt werden. Begründung: Aus der Anlage geht hervor, dass
entgegen der bisher angenommenen Faktenlage die Radsatzdreherei das älteste
Gebäude (Industrieanlage) auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes
sein könnte. Bevor also gemäß neuen Bauplänen
Hallen und Gebäude platt gemacht werden, sollte sich die Zeit genommen werden,
um der Sache gemäß, Nachforschungen und Prüfungen angestellt werden. Einmal
abgerissen, kann ein Industriedenkmal nicht wieder errichtet werden. Gemäß Paragraf 1, Absatz 5, Satz 5
sind zu berücksichtigen „die Belange des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege“. Den oben genannten Ausschüssen sind insbesondere über die
Prüfung bzw. die Auslegung der Paragrafen 39 bis 44, die Entschädigungsfragen
und –Verfahren regeln, zu informieren. Das Bezirksamt
wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Amt für Denkmalschutz zu prüfen, ob die Radsatzdreherei des
ehemaligen RAW Franz Stenzer“ unter Denkmalschutz gestellt werden und auf die
Friedrichshainer Denkmalliste für die verloren gegangene Position 199 gesetzt
werden kann. Das Ergebnis der Prüfung (Kosten,
Aufwand, Zeiten) soll bis zum 31. März 2008 dem Ausschuss für Stadtentwicklung
und dem Kulturausschuss vorgelegt werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2008 folgendes
Ersuchen mit der DS/0572/III an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Amt für Denkmalschutz zu prüfen, ob die Radsatzdreherei des ehemaligen RAW „Franz Stenzer“ unter Denkmalschutz gestellt werden und auf die Friedrichshainer Denkmalliste für die verloren gegangene Position 199 gesetzt werden kann. Das
Ergebnis der Prüfung (Kosten, Aufwand, Zeiten) soll bis zum 31. März 2008 dem
Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Kulturausschuss vorgelegt werden. Hierzu
wird berichtet: Das
Bezirksamt hat das o. g. Anliegen zur denkmalfachlichen Prüfung über die Untere
Denkmalschutzbehörde an das zuständige Landesdenkmalamt übermittelt. Die
erneute Prüfung des Landesdenkmalamts bzgl. einer Aufnahme der
„Radsatzdreherei“ auf dem RAW-Gelände in die Berliner Denkmalliste ergab jedoch
kein positives Ergebnis. Die
Denkmalbehörden und das Bezirksamt sind dennoch daran interessiert, dass im
Rahmen der geplanten städtebaulichen Entwicklung möglichst viel der vorhandenen
Bausubstanz in das zukünftige Baukonzept integriert werden kann. Das
Bezirksamt hat vor diesem Hintergrund zwischenzeitlich mit den Eigentümern den
Diskussionsstand erreicht, dass auch eigentümerseitig die „Radsatzdreherei“
nicht mehr in Frage gestellt wird. Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13
Abs.1 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
den 03.09.09 Dr. Franz
Schulz Bezirksbürgermeister Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen. StadtBau
21.10.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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