Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 28.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 27.10.2009      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Ein klares Nein zu Sarrazins Rassismus!  
Enthält Anlagen
DS/1491/III  
Ö 6     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 6.1  
Verkehrsumleitung Modersohnstr.  
DS/1476/III  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
Baerwaldbad  
Enthält Anlagen
DS/1485/III  
Ö 7.2  
Benennung des Platzes an der Lenbachstr./Ostkreuz  
Enthält Anlagen
DS/1480/III  
Ö 7.3  
Kältehilfe  
Enthält Anlagen
DS/1477/III  
Ö 7.4  
Baerwaldbad  
Enthält Anlagen
DS/1492/III  
Ö 7.5  
Sonderpädagogik innerhalb der künftigen Schulstruktur am Beispiel der Margarethe von Witzleben Schule  
Enthält Anlagen
DS/1481/III  
Ö 7.6  
Gewerbehöfe Orco / GSG  
Enthält Anlagen
DS/1487/III  
Ö 7.7  
Baustopp der Umbauarbeiten am Franz-Mehring-Platz (Friedrichshain)  
Enthält Anlagen
DS/1482/III  
Ö 7.8  
Pub Crawls  
Enthält Anlagen
DS/1490/III  
Ö 7.9     Streichungen von Personalstellen im Bezirkshaushalt  
Enthält Anlagen
DS/1478/III  
Ö 7.10     Verringerung der budgetunwirksamen Kosten  
Enthält Anlagen
DS/1483/III  
Ö 7.11     Ruhestörungen durch NutzerInnen in der Markgrafenstraße 67?  
Enthält Anlagen
DS/1484/III  
Ö 7.12     Kandelaber an der Karl-Marx-Allee  
Enthält Anlagen
DS/1486/III  
Ö 7.13     Zukunft für den Veranstaltungsort "SO36"!  
Enthält Anlagen
DS/1488/III  
Ö 7.14     Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 (Kreuzberg)  
Enthält Anlagen
DS/1489/III  
Ö 7.15     Sogenanntes "Friesenquartier"  
Enthält Anlagen
DS/1493/III  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Denkmalschutz umsetzen - Admiralbrücke  
DS/1457/III  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Weitere Entwicklung der Südlichen Friedrichstadt als Standort der Kreativwirtschaft
Enthält Anlagen
DS/1237/III  
Ö 10     Große Anfragen      
Ö 10.1  
Immobilienkosten, Verwaltungsstandorte, bezirkliche Liegenschaften, Vermietungen (unter Wert), Fremdvergabe von bisher verwaltungsinternen Dienstleistungen  
Enthält Anlagen
DS/1422/III  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1  
Neue Brückenverbindungen über die Spree Hier: Wiedererrichtung der "Brommybrücke" und des so genannten "Manteuffelstegs" im Rahmen des Programms Stadtumbau West / Berlin-Kreuzberg - Spreeufer  
Enthält Anlagen
DS/0305-1/III  
Ö 11.2  
Ausweisung der Brommybrücke in der BEP
Enthält Anlagen
DS/0406-1/III  
Ö 11.3     Sprachkurse für Flüchtlinge  
Enthält Anlagen
DS/0463/III  
Ö 11.4     Denkmalschutz für die Radsatzdreherei auf dem RAW "Franz Stenzer"
Enthält Anlagen
DS/0572/III  
Ö 11.5     Sanierung von gedeckten und ungedeckten Sportanlagen  
Enthält Anlagen
DS/0602/III  
Ö 11.6  
Neue Brückenverbindungen über die Spree (II) Hier: Errichtung eines Stegs im Rahmen des Programms Stadtumbau West
Enthält Anlagen
DS/0664/III  
Ö 11.7  
Nichtverlängerung von Aufenthaltserlaubnissen  
Enthält Anlagen
DS/0686/III  
Ö 11.8     Rote Rosen sollen blühen Hier: Vorschläge zur Verstetigung von Garten- und ökologischen Zwischennutzungen
Enthält Anlagen
DS/0715/III  
Ö 11.9     Konjunkturflaute nicht hinterher sparen - temporäre Neuverschuldung akzeptieren  
Enthält Anlagen
DS/1044/III  
Ö 11.10  
Erhalt des Sportplatzes Züllichauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/1050/III  
Ö 11.11     Wo sind die Kiezläufer  
Enthält Anlagen
DS/1051/III  
Ö 11.12  
Wer sind die Arbeitslotsen  
Enthält Anlagen
DS/1053/III  
Ö 11.13  
Einsatz des Bundes-/Landeskonjunkturprogramms im Bezirk
Enthält Anlagen
DS/1090/III  
Ö 11.14     Boulebahn auf dem Marheinekeplatz
Enthält Anlagen
DS/1194/III  
Ö 11.15  
Zukünftiger Bedarf an weiterführenden Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1231/III  
Ö 11.16  
Schuldner/innenkompetenz und Insolvenzberatung stärken  
Enthält Anlagen
DS/1270/III  
Ö 11.17     Transparenz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten  
Enthält Anlagen
DS/1273/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, an denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

 

Begründung:

Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente wurden die Förderinstrumente der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen reduziert, vereinfacht und flexibilisiert. Damit sind jedoch zahlreiche gesetzliche und untergesetzliche Detailregelungen zu den betreffenden Förderinstrumenten entfallen. Die Bundesagentur für Arbeit hat für die betreffenden Vermittlungsinstrumente nur grobe Arbeitshilfen veröffentlicht (siehe hierzu: Handlungsempfehlung / Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit 12/2008, abzurufen unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Dokument/HEGA-12-2008-AMP.html). Den Grundsicherungsträgern vor Ort ist die Möglichkeit gegeben, durch ermessenslenkende Vorgaben / Orientierungsrahmen die Beratungs- und Bewilligungspraxis zu beeinflussen. Insbesondere bei Verhandlungen über den Inhalt von Eingliederungsvereinbarungen nach § 15 SGB II sollte für die Betroffenen jedoch zumindest abstrakt die Möglichkeit bestehen, die Rahmenbedingungen, nach denen sich die Beratungs- und Entscheidungspraxis des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg ausrichtet, zu kennen. Darüber hinaus ermöglicht eine Veröffentlichung Beratungsstellen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II eine erfolgreichere Gestaltung ihrer Arbeit. Sie entspricht zudem den Zielen der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes Berlin.

 

 
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.

 

JC 09.06.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, an denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, an denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.06.2009 mit der Drucksache DS 1273/III Transparenz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, an denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Hierzu wird berichtet:

 

Die IFG-Gesetzgebung in Deutschland verlangt generell, dass Behörden ihre Organisationspläne, Aktenpläne und Informationsverzeichnisse veröffentlichen, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die Art der Informationen, die von den Behörden gesammelt werden, und die zuständige Behörde, bei der die Informationen verfügbar sind, zu erreichen. Die Agentur für Arbeit kommt auf ihrer Internetseite dieser Veröffentlichungspflicht nach.

Die Drucksache bezieht sich auf ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, nach denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten. An erster Stelle sind die Weisungen und Gesetze der Bundesagentur für Arbeit zum Thema "SGB-II-Leistungen" zu nennen, die die Bundesagentur für Arbeit als Bundesbehörde nach dem IFG auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat(www.arbeitsagentur.de). Diese Anweisungen sind verbindlich und somit von den Mitarbeitern des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg anzuwenden.

Die in der Entscheidungspraxis des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg im Rahmen des Einsatzes von Arbeitsmarktinstrumenten den Mitarbeitern an die Hand gegebenen "Entscheidungshilfen" sind so ausgestaltet, dass sie gerade keine ermessenslenkenden Weisungen und für die Entscheidung verbindliche Orientierungsrahmen darstellen sollen. Sie nehmen insoweit keinen direkten Einfluss auf die durch den Mitarbeiter im Einzelfall zu treffende Entscheidung, sondern führen den Mitarbeiter lediglich den Sinn und Zweck der Leistungen und die dabei anzustellenden Überlegungen vor Augen, ohne dabei das Ergebnis in der Sache einzugrenzen oder in eine bestimmte Richtung zu lenken.


Sie dienen damit dem reinen internen Gebrauch zum Zwecke einer Mitarbeiterschulung nach Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen und liegen damit noch weit unter dem Maßstab eines Orientierungsrahmens.

Das IFG ist darauf gerichtet, dem Bürger Einblicke in die Entscheidungspraxis zu gewähren und damit die Transparenz des Verwaltungshandelns sicherzustellen. Die Weiter- und Fortbildungen der Mitarbeiter unter anderem zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten haben ausschließlich internen Charakter, die - anders als ermessenslenkende Weisungen und Anweisungen - keinen direkten Einfluss auf die spätere Entscheidungsfindung haben und stellen insofern aus unserer Sicht keine amtlichen Dokumente im Sinne des IFG dar. Darüber hinaus verfolgt der Gesetzgeber die Intention nach individuellem Vorgehen. Dies bedeutet, dass den Besonderheiten des Einzelfalls bei den Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Rechnung getragen werden soll. Insbesondere bei Leistungen nach dem Vermittlungsbudget besteht ein großer Ermessenspielraum innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens (Entschließungs- und Auswahlermessen). Somit ist im Sinne des Gesetzgebers eine besonders individuelle Förderung möglich. Insofern lässt ein grober Orientierungsrahmen, wie ihn die der Arbeitsagentur mit ihren Geschäftsanweisungen vorgibt, die vom Gesetzgeber beabsichtigte Flexibilität zu.

Die im Jobcenter genutzten Entscheidungshilfen haben weder eine ermessenslenkende Wirkung noch stellen sie einen Orientierungsrahmen dar, sondern verdeutlichen lediglich Sinn und Zweck dieses Instruments. Das bedeutet, dass für den konkreten Einzelfall getroffene Entscheidungen nicht zwingend auf jeden Fall übertragen werden können. Letztendlich würde die Veröffentlichung der internen Entscheidungshilfen das originäre Ziel der Drucksache konterkarieren, indem sie eine Pauschalisierung der nach Würdigung der individuellen Besonderheiten eines konkreten Einzelfalls getroffenen Entscheidungen provoziert. Dies wiederum stünde dem Grundgedanken jener Norm entgegen.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den 03.09.09

 

Dr. Schulz                                                                                                       Knut Mildner-Spindler

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

 

 

 

BVV 23.09.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird überwiesen in den Ausschuss für JC.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    27.05.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.30 - überwiesen
   
   
    09.06.2009 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 3 - erledigt
   
   
    24.06.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    23.09.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 14.25 - überwiesen
   
   
    13.10.2009 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    28.10.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.17 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 11.18     Experten-Hearings zum Spreeraum Hier: Umsetzung der im Januar 2009 beschlossenen DS 1084/III  
Enthält Anlagen
DS/1314/III  
Ö 11.19  
Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer Hier: Ergänzungen der VzK 1354/III bezüglich verkehrlicher Belange  
Enthält Anlagen
DS/1354-1/III  
Ö 11.20     Antragsflut verringern  
DS/1370/III  
Ö 11.21     Sanierung von Bahnhöfen der U-Bahnlinie 5 Alternative Verkehrslenkung beim U-Bahnhof Weberwiese während der Tunneldeckensanierung
Enthält Anlagen
DS/1406/III  
Ö 11.22  
Erhalt der ehemaligen Sondermittel Ost  
DS/1408-6/III  
Ö 11.23     Zusammenschluss der bisherigen LuV¿s Bildung und Kultur und Bibliotheken zum neuen LuV Weiterbildung und Kultur sowie die Festlegung der Aufbauorganisation  
Enthält Anlagen
DS/1412/III  
Ö 11.24     Soziale Unternehmensgründung in der Werner-Düttmann-Siedlung tatkräftig unterstützen!  
Enthält Anlagen
DS/1419/III  
Ö 11.25     Übersicht über die im ersten Halbjahr 2009 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/1423/III  
Ö 11.26     U-Bahnhof Weberwiese Hier: Zugängigkeit der nördlichen Eingänge / Ampelschaltungen  
Enthält Anlagen
DS/1428/III  
Ö 11.27     Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Knaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg  
Enthält Anlagen
DS/1432/III  
Ö 11.28     Genehmigung der 2008 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/1434/III  
Ö 11.29     Schulentwicklungsplan-Oberschulstrukturreform-Friedrichshain.Kreuzberg Schuljahr 2008/2009  
Enthält Anlagen
DS/1436/III  
Ö 11.30  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 2-17  
Enthält Anlagen
DS/1438/III  
Ö 11.31     Baustopp für das Bauvorhaben Schöneberger Str. 20 / Hallesches Ufer (ehemaliges Tiefbauamt und NGA)
Enthält Anlagen
DS/1439/III  
Ö 11.32  
Der öffentliche Träger muss Bestandteil der Angebotspalette im Bereich des § 11 KJHG bleiben  
Enthält Anlagen
DS/1442/III  
Ö 11.33     "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!"  
DS/1458/III  
Ö 11.34     Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten in den Ausschuss PHI  
DS/1460/III  
Ö 11.35  
Licht für den Görli  
DS/1462/III  
Ö 11.36     Tätigkeitsbericht und Handlungsempfehlung innerdeutsche Städtepartnerschaften  
DS/1463/III  
Ö 11.37     Spielplatzangebote in Bezirksregion V / VI (II) Hier: Untersuchung von Grundstücken  
Enthält Anlagen
DS/1464/III  
Ö 11.38  
Tarifliche Entlohnung  
Enthält Anlagen
DS/1466/III  
Ö 11.39  
Vorbereitung des Gedenkens zum 50. Jahrestag des Mauerbaus 2011  
Enthält Anlagen
DS/1467/III  
Ö 11.40  
Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen auch für Seh- und Hörbehinderte sicherstellen  
Enthält Anlagen
DS/1468/III  
Ö 11.41  
Veränderungen im Schulnetz des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg zum Schuljahr 2010/11  
Enthält Anlagen
DS/1470/III  
Ö 11.42     Widmung der auf dem Plan gekennzeichneten Flurstücke 405 mit 10 m2 und 314 mit 167 m2 des Parkweges auf der Flur33, Gemarkung Friedrichshain, zum öffentlichen Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/1471/III  
Ö 11.43  
Konkretisierung der Sanierungsziele für die Grundstücke Boxhagener Strasse 76-78 "Schreibfeder-Passage" und Boxhagener Strasse 79-82 "Betriebsstandort FA Freudenberg" im Block 74, Sanierungsgebiet Traveplatz-Ostkreuz  
Enthält Anlagen
DS/1472/III  
Ö 11.44  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2008  
Enthält Anlagen
DS/1473/III  
Ö 11.45     Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen  
Enthält Anlagen
DS/1474/III  
Ö 11.46     Korrektur Termin Bürgerversammlung  
DS/1475/III  
               
 
 

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