Zusammenschluss der bisherigen LuV¿s Bildung und Kultur und Bibliotheken zum neuen LuV Weiterbildung und Kultur sowie die Festlegung der Aufbauorganisation
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Knaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, bei Übertragung von kommunalen Aufgaben an „Freie
Träger“ zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des
„Freien Trägers tarifliche Entlohnung erhalten. Ferner ist Wert darauf zu
legen, dass entsprechend der Betriebsgröße ein Betriebs- bzw. Personalrat
existiert.
Begründung:
Auch unter dem Gesichtspunkt des Sparens muss das Bezirksamt
darauf achten, dass keine Dumpinglöhne bezahlt werden. Dies ist nicht nur für
Mitarbeiter/innen des Bezirksamtes gültig, die zu einem freien Träger wechseln,
sondern auch andere Mitarbeiter/innen, die diese Aufgaben übernehmen. Ebenfalls
wird darauf bestanden, dass ein Betriebs- bzw. Personalrat existiert.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse JHA und PHI (ff).
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, bei Übertragung von kommunalen Aufgaben an „Freie
Träger“ zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des
„Freien Trägers mindestens tarifliche Entlohnung erhalten. Ferner ist Wert
darauf zu legen, dass entsprechend der Betriebsgröße ein Betriebsrat bzw. eine
MitarbeiterInnenvertretung existiert.
Das
Bezirksamt wird beauftragt, bei Übertragung von kommunalen Aufgaben an „Freie
Träger“ zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des
„Freien Trägers mindestens tarifliche Entlohnung erhalten. Ferner ist Wert
darauf zu legen, dass entsprechend der Betriebsgröße ein Betriebsrat bzw. eine
MitarbeiterInnenvertretung existiert.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV
30.06.10
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
28.10.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.38 - überwiesen
15.12.2009 - Personal, Haushalt und Investitionen
Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
16.12.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 9.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
30.06.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 10.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Widmung der auf dem Plan gekennzeichneten Flurstücke 405 mit 10 m2 und 314 mit 167 m2 des Parkweges auf der Flur33, Gemarkung Friedrichshain, zum öffentlichen Straßenland