Wann ist definitiv mit der
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung (März 2006 – Dr. Schulz) Simon
dach zu rechnen
Sind dem Bezirksamt Klagen über
die missliche Anwendung der Einbahnstraßen zu Ohren gekommen?
Gab es vermehrt Suchverkehr der
Anwohner, der dem Bezirksamt gemeldet worden wäre?
Dr.
Schulz:
Zu 1: Die
Ausweisung der Einbahnstraßen Boxhagener Viertel geschah auf der Basis eines
von allen Seiten geforderten Verkehrsgutachtens im Zusammenhang mit der
Modersohnbrücke und die darin enthaltenen Maßnahmen sind nicht nur, weil dass
glaube ich nicht zu vergleichen sind, für ihre Anfrage mehrmals im Umwelt- und
Verkehrsausschuss erörtert worden, sondern auch mehrmals in öffentlichen
Diskussionen mit Bewohnern, Gewerbetreibenden des Boxhagener Viertels und man
hat sich sozusagen als Minimalvariante auf diese Einbahnstraßenregelung
verständigt, auch in Ablehnung von Sperren und von anderen, etwas radikaleren
regelungen, die auch ins Spiel gebracht wurden. Wir haben uns gleichzeitig
verständigt mit den Anwohnern, dass wir in etwa 1 Jahr das beobachten werden.
Wir werden das gleichzeitig mit einem Verkehrsgutachten und Verkehrszählung
begleiten. Die werden von den Ergebnissen in etwa Ende März vorliegen, sodass
wir dann dass was wir verabredet haben in öffentlicher Diskussion dann erörtern
werden und dabei auch über die Verkehrszählung feststellen können, ob
Verlagerungsverkehre dann wo in welchem Umfang, Verkehrsstärke möglicherweise
aufgetreten sind. Zu 2: Wir haben Beschwerden von Anwohnern aus der Voltaistrasse,
die die Wahrnehmung haben, dass bei ihnen die Verkehrsstärke zugenommen haben.
Das blieb aber dann zu durch diese Verkehrszählung, durch diese
verkehrsgutachtehrliche Betrachtung. Wir haben natürlich, damit überhaupt ein
Vergleich möglich ist, vor Ausweisung der Einbahnstraße auch diese
Verkehrszählung gemacht, sodass wir vorher und nachher Betrachtungen machen
können, um möglicherweise dann weitere Optimierung an den
straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen vornehmen zu können.
Aufhebung des Planreifebeschlusses Nr. 580 vom 10. Oktober 1995 f.d.Neubau einer Kindertagesstätte auf Teilflächen der Grundstücke Bülowstr. 69, 70, Dennewitzstr. 22,23,24,24A,25,26 u. einer Teilfläche der Dennewitzstr. im Geltungsbereich des Bebauungsplans XI - 101x
überweisen in den Ausschuss für Stadtplanung
Zur Bürgerbeteiligung von BürgerInnen ohne deutschen Pass/ohne EU-Kommunalwahlberechtigung im Hinblick auf die Veränderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
Konsens gegen d. Stimmen der CDU - Fraktion
Studie "Barrierefreies Friedrichshain-Kreuzberg" (Studie des Projekt-Seminars "Behinderungen in der Stadt" der HU)
Konsens gegen die Stimmen der Fraktion B´90/Die Grünen
Bebauungsplan VI-125a für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexanxdrinenstraße, Franz-Künstler- Straße und Alta Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 219/9, 406/2, 611, 641, 655, 656, 657, 658, 659, 660 (teilweise), 661(teilweise) im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V - 13 für die Grundstücke Alt - Stralau 63 - 67 (teilweise), Kynaststraße 1 - 6, und 13 - 17 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil, Friedrichshain
Bebauungsplan V - 27a für die Grundstücke Lehmbruckstraße 22/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1-10(teilweise) und 24-26 und die Flurstücke 6 und 7 (Flur 30) sowie Naglerstraße 1-3 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Bebauungsplan V - 76 für die Grundstücke An der Michaelbrücke 1 -2, Holzmarktstraße 19 - 30 sowie die Flurstücke 9005 und 260 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Fortschreibung der Regelungen für das erhaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren in en Erhaltungsgebieten "Luisenstadt", Graefestraße, und Bergmannstr.-Nord (Anlage 1)
überweisen i. d. Ausschuss f. Bauen u. Wohnen
Bebauungsplanentwurf V-42-1 für die Grundstücke Rüdersdorfer Str. 64-68(Flst. 155, 265, 266) sowie die nördl. Verlängerung d. Helsingforser Str. (teilfl. d. Flst. 154) im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
überweisen i. d. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. -planung
Einziehung von öffentlichem Straßenland, Askanischer Platz 1 - Teilfläche d. Flst. 30/11 auf der Flur 5 mit ca. 116 m²
überweisen i. d. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. -planung
Bebauungsplan VI - 150d -2a (Besselpark) f.d.Besselstr. zw. Friedrichstr. u. Markgrafenstr. u.d. beiderseits anliegenden Grundstücke, sowie Markgrafenstr. (tlw.), Enckestr., Grundtsücke Friedrichstr. 16 - 22, 30 u. Lndenstr. 91(tlw.), im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
überweisen i. d. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. -planung
Umsetzung der Kommunalstudie "Demokratiegefährdende Phänomene in Friedrichshain - Kreuzberg und Möglichkeiten der Intervention - ein Problemaufriss" (siehe auch DS 1692/II)