Drucksache - DS/1959/II  

 
 
Betreff: Kita - Eigenbetrieb oder bezirkliche Interessen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.02.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1.  Woraus begründen sich die unterschiedlichen Startbedingungen für Freie Träger und für den Eigenbetrieb, wenn die freien Träger einzig eine Finanzierung über das Kostenblatt bzw. die Kitacard erhalten?
  2.  Inwieweit bestehen zwischen Kita-Eigenbetrieb und freien Trägern nach der heutigen Lage der Finanzierung gleiche Wettbewerbsbedingungen?
  3. Wie bewertet das Bezirksamt den Vorgang, dass der Bezirk in diesem Jahr mehreren Kitas des Eigenbetriebes die Sanierung durch die Einwerbung und Auszahlung von Fördermitteln und die Bestellung von auswärtigen Architekten ermöglicht, unter der politischen Prämisse, dass alle Kita -Träger gleich behandelt werden sollen und ein fairer Wettbewerb über das Bestehen oder Nichtbestehen der einzelnen Einrichtungen und Träger am Markt entscheiden soll?
  4. An welchen Punkten wird der Eigenbetrieb Einsparungen vornehmen, um sein Defizit abzubauen?
  5.  Wie lange soll die verdeckte Finanzierung des Eigenbetriebes durch den Haushalt des Bezirkes anhalten?
  6. Wie werden die einzelnen LuVs ihre Mehrkosten, an welchen Punkten des Haushaltes ausgleichen, die sie nicht in voller Höhe vom Eigenbetrieb erstattet bekommen?
  7.  Wie soll es zu einer Platzzahlerhöhung und damit zu einer Einnahmenerhöhung kommen, wenn die Verpflichtung des Eigenbetriebes besteht, noch weitere Plätze abzubauen und auch nicht auf einmal mehr Kinder geboren werden?
  8. Wie geht das Bezirksamt mit dem Interessenskonflikt und Widerspruch um, auf der einen Seite die bezirklichen Interessen zu vertreten und auf der anderen Seite als Mitglied des Verwaltungsrates allein die Interessen des Eigenbetriebes zu vertreten, vor allem vor dem Hintergrund der unabsehbaren Defizite, die der Eigenbetrieb auf Kosten des Bezirkes produziert?
  9.  Warum erfolgt der Defizitausgleich für den Eigenbetrieb zu 50 Prozent durch die beiden Bezirke, obwohl der Anteil der Plätze, die der jeweilige Bezirk in den Eigenbetrieb übertragen hat entsprechend unterschiedlich ist?

 

Frau Burkert-Eulitz:

Berlin hat in Sachen Eigenbetriebe eigentlich so eine Erfahrung von Pleiten, Pech und Pannen. Der Bezirk allen voran setzt diese unrühmliche Tradition fort. Wir sind das Modellprojekt der Kitzeigenbetriebe und ich kann auch jetzt hier schon versprechen, dass diese Eigenbetriebe uns auch noch in den nächsten Jahren beschäftigen werden. Das wird eine „never anding Story“ und heute ist nicht das erste und wird auch nicht das letzte mal sein, dass wir darüber sprechen. Der Betrieb, so kann man eigentlich sagen, ist mit einem fulminanten Fehlstart gestartet. Die Wirtschaftlichkeit war von Anfang an auf Sand gebaut. Dies war bei den ersten Diskussionen so und hat sich bisher auch nicht geändert. Hat jemand von ihnen schon einmal einen Projektantrag gestellt, versucht sich selbstständig zu machen oder einen Kredit von der Bank gebraucht. Projekte, denen die Wirtschaftlichkeit schon so auf die Stirn geschrieben steht, wie es bei den Eigenbetrieben war, die würden in der freien Wirtschaft niemals bewilligt werden. Ich glaube auch, dass Projektanträge, die so aussehen, auch vom Bezirksamt nicht bewilligt werden würden. Also, gestartet wider bessere Einsicht, standen die roten Zahlen vorher schon feste. Es gab Nachbesserungen, aber die haben bisher fast nichts bewirkt. Was geht das eigentlich den Bezirk an? Das geht uns eine ganze Menge an, denn wir haben die Defizite zu 50% auszugleichen. Wie es in unserem Haushalt ausgeglichen werden soll, davon ist bisher auch noch nichts bekannt. Die Gründung der Kitaeigenbetriebe sind ein teil der Umstrukturierung der Berliner Bildungslandschaft durch die Rot-Rote Koalition. Unter dem Mantel der Qualitätsverbesserung geht es eigentlich um Kürzungen in zweistelliger Millionenhöhe und das allein bei den Kitas. Ob die Rechnung aufgehen kann, das ist fragwürdig. Wer zahlt dann nachher die Zeche. Der Bezirk, die Einwohner, die Kinder, die Eltern? Das Projekt läuft auch unter dem Motto „Gleichbehandlung unter marktwirtschaftlichen Bedingungen von freien und öffentlichen Trägern“. Aber auch das ist nur eine Mogelpackung. Der Eigenbetrieb erhielt eine Erstausstattung, Computer, Tische, Stühle usw. Ich habe noch nie erlebt, dass irgend ein freire Träger, Kitaträger, der neu beginnt jemals so etwas von der öffentlichen Hand erhalten hätte. Die Serviceleistung, die der Bezirk für den Eigenbetrieb erbringt, werden nicht in voller Höhe ausbezahlt und das wieder auf Kosten des Bezirkes und zu Wettbewerbslasten der anderen Träger. Die Beantwortung meiner mdl. Anfrage aus der letzten Bezirksverordnetenversammlung hat dazu sehr deutlich Stellung genommen. Die Liste der verdeckten Finanzierungen lässt sich fortsetzen, etwa bei Sanierung von Kitas. Keinem freie Träger kommen diese Wohltaten zu gute. Wo bleiben da diegleichen Marktchancen? Wo streicht der Bezirk andere Leistungen in welchen Bereichen, um die Subventionen, die der Eigenbetrieb vom Bezirk erhält auszugleichen? Aber auch diese Wohltaten werden nicht verhindern, dass Betrieb rote Zahlen schreiben wird und das auch in Zukunft. Trotzdem muss der Eigenbetrieb in seinem Budget kürzen. Wie werden die klaffenden Löcher verkleinern. Beim Personal geht das wohl nicht und dann, diese Frage habe ich schon oft gestellt, bisher keine Antwort bekommen. Dann wäre da noch der Interessenkonflikt, der der zuständigen Stadträtin unterliegt. Dem liegt das Konstrukt des Eigenbetriebes zugrunde. Das Ba hat auf der einen Seite die Interessen des Bezirkes zu wahren, Schaden von ihm abzuwenden. Es hat die Haushaltsverantwortung und die Pflicht, mit diesem sorgfältig umzugehen. Auf der anderen Seite ist die Jugendstadträtin ausführende Person für den Eigenbetrieb und hat hier die einseitige Verpflichtung, alles für das wirtschaftliche Überleben des Eigenbetriebs zu tun. Tja, welche Verantwortung geht jetzt vor, der Bezirk oder der Eigenbetrieb. Wenn alles gut laufen würde, dann wäre das ein strukturelles Problem, aber niemand würde sich wahrscheinlich daran ernsthaft stören. Aber der Bezirk ist in einer finanziellen Krise, wie das ganze Land und der Eigenbetrieb schon allemal und das von Anfang an. Wie löst das Bezirksamt diesen Widerspruch? Das ist das erst mal von mir und ich kann ihnen garantieren, dass es in Zukunft noch weiter gehen wird.     

 

Frau Klebba:

Vielleicht ein paar Bemerkungen vorab. Ich hoffe sehr, dass der Eigenbetrieb  eine „never anding Story“ wird, nämlich dass die Einrichtungen des Eigenbetriebes aufblühen werden, so wie wir das an vielen stellen bei den freien Trägern sehen. Viele Einrichtungen der freien Träger konnten oder haben kurz nach der Übernahme ein anders, schon äußerliches Gesicht gezeigt, weil die Träger in der Lage waren, kurzfristig Kredite aufzunehmen, um die bauliche Hülle und bestimmte Sanierungsmaßnahmen, die notwendig waren und notwendig sind, auch in den Einrichtungen des Eigenbetriebes vornehmen konnten. Also, wir hoffen auf die „never anding Story“. 2. Der Kitaeigenbetrieb liegt eventuell nicht im Grüneninteresse, aber er liegt im bezirklichen Interesse und zwar aus zwei Gründen. 1. war es in der Stadt über alle Bezirke hinweg und sie wissen, dass die Jugendressours von unterschiedlichen, politischen Parteien getragen werden, aber in den beiden Bezirksstadträten...so, dass ein neutrales, wertungebundenes Angebot in einer Veränderung der Finanzierung und strukturellen Gegebenheit der Kittangebote sein soll. Darüber gab es im Grundsatz keine Debatte. Wie das aussehen soll, darüber haben wir heftig und unterschiedlich auch mit der Landesebene gestritten, aber es war eben klar, dass wir dort viele, viele Mitarbeiterinnen haben, die nicht ohne weiteres in eine Ggmbh wechseln würden und die nicht ohne weiteres in freie Trägerschaft wechseln würden und da muss ich mal sagen, wir haben Sorge zu tragen, dass die Kindertagesbetreuungsangebote so stabil wie möglich, auch unter veränderten, strukturellen Bedingungen laufen. Hätten wir uns also entscheiden, nicht für ein Eigenbetriebsammodell, sondern für ein Modell, alles in freie Trägerschaft zu übertragen, wie das vielleicht der grünen Idee am nächsten käme, dann wäre allerdings so, dass wir in einem erheblichen Umfang eine Veränderung der Mitarbeiterstruktur in den Angeboten gehabt hätten. Alle Mitarbeiter oder ein großer Teil wäre beim Land Berlin verblieben und letztlich diese Veränderung des Prozesses hätten sozusagen eine Brüchigkeit, ein Umbruch bedeutet, der ganz sicherlich nicht in dieser Form auf die Zustimmung der Eltern gestoßen wäre und die MitarbeiterInnen selber sind sozusagen  etwas, die ja dann und da denke ich, sehen die Grünen sich durchaus auch in einer Verbindung zur Landesebene, dass Defizit des Landeshaushaltes ja noch erheblich vergrößert hätten, denn dieses alles dann zusätzlich in den Stellenpool zu übertragen, hätte sozusagen ja die Gutscheinfinanzierung, Kostenblattfinanzierung und zusätzliche Personalüberhänge zu finanzieren und dieses ja nicht in geringen Größenordnungen. Insofern hat sich das Land Berlin jetzt daran gehalten, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen, nämlich das Verhältnis von öffentlichen und freien Plätzen im Kittbetreuungsangebote umzukehren und dieses ist mit dieser großen Strukturveränderung erreicht. Bevor ich zu den Fragen komme, könnte man sagen, der auskömmliche Eigenbetrieb liegt im Interesse des Bezirkes und des Betriebes selbst und insofern gibt es auch keinen Widerspruch, sondern Bezirksinteresse und Betriebsinteresse ist es auskömmlich zu werden und daran arbeiten und das will ich ihnen jetzt im einzelnen darlegen.

    

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.

Woraus begründen sich die unterschiedlichen Startbedingungen für freie

Träger und für den Eigenbetrieb, wenn die freien Träger einzig eine Finan-

zierung über das Kostenblatt bzw. die Kitacard erhalten?

Freie Träger sind auch vor der Einführung der Gutschein-Finanzierung nach dem Kostenblatt finanziert worden. Ab 01.01.2006 gilt diese nun auch für die kommunalen Plätze, die in den Eigenbetrieben organisiert sind. Für beide Trägerarten gelten die gleichen Einnahmebedingungen: die Finanzierung  über das Kostenblatt und die Elternbeiträge; beiden Trägerarten ist die Erwirtschaftung eines Eigenanteils von künftig 7,5% auferlegt. Bisher waren es 9% der Kostenblattfinanzierung als Eigenanteil, inzwischen hat sich das reduziert. Also, nun zu sagen, bisher sei nun garnichst erreicht worden in der Aufhebung des Defizits, ist nicht zutreffend, denn alleine diese 2 % haben bewirkt, dass das Defizit von 1,8 auf 1,1 Mio reduziert hat, also nun zu sagen, es wäre nun garnichts, halte ich doch nicht für zulässig. Unterschiedliche Startbedingungen , die hier nachgefargt werden, ergeben sich also einnahmeseitig nicht, sondern lediglich ausgabeseitig. In der Einnhamesituation sind freie Träger und Eigenbetriebe in gänze gleich, nur ausgabeseitig ergibt sich ein Problem und dieses vor allem und fast ausschließlich im Hinblick auf die Personalkosten.

           

Zu 2.

Inwieweit bestehen zwischen Kita-Eigenbetrieb und freien Trägern nach der

heutigen Lage der Finanzierung gleiche Wettbewerbsbedingungen?

Unterschiedliche Startbedingungen ergeben sich aus dem Umstand, dass freie Träger eine größere Kontinuität und einen längeren zeitlichen Vorlauf haben, sich auf die Konditionen der Kostenblattfinanzierung einzustellen. Auch Träger, die erst in den vergangenen zwei Jahren oder erst jüngst bezirkliche Einrichtungen übernommen haben, haben in der Regel nicht das Personal in vollem Umfang übernommen und konnten durch Neueinstellungen den aktuellen Finanzierungsbedingungen Rechnung tragen. So werden beispielsweise Arbeitsverträge für das pädagogische Personal lediglich in Anlehnung an den Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) geschlossen, während der Eigenbetrieb jetzt und in Zukunft die Tarifkonditionen des BAT West und Ost einzuhalten haben wird. Dies betrifft v.a. die tarifliche Zulage von 6% für Erzieherinnen, die bereits nach wenigen Jahren Berufstätigkeit, Bestandteil der monatlichen Vergütung wird. Ich sage auch ausdrücklich an dieser Stelle, am Freitag wird SenFin uns einen Vorschlag zur Entlastung und zur Auflösung des Defizits unterbreiten und dort spielt insb. dieser Aspekt der 6%igen Zulage eine besondere Rolle, weil diese und daran hat SenFin keinen Zweifel gelassen, ein wirklich strukturelles, einen Unterschied ausmacht zwischen Eigenbetrieb und finanzierungsfreien Träger und genau deshalb, es soll nämlich nicht unterschiedliche Bedingungen zwischen öffentlicher und freier Trägerschaft geben , sondern nur diese unterschiedlichen Startbedingungen, die sich auf unterschiedliche Bedingungen, aus denen man nicht rauskommt bezügl. der Personalkosten beziehen, dass diese ausgeglichen werden. Es bleibt den Eigenbetrieben die Möglichkeit verschlossen, Neueinstelllungen zu anderen Konditionen vorzunehmen. Sie müssen das Personal vom Zentralen Personalüberhang-Management zu den o.g. Bedingungen übernehmen. Damit kann man sagen, das ist ein Muss, aber es ist natürlich auch eine Sache, die das Land Berlin und viele andere politisch wollen, damit es eben nicht zu Entlassungen kommt, sondern das man über den Personalüberhang die Menschen auch weiterhin beschäftigt. Also, man immer nie das eine wollen und das andere nicht mögen, sondern eine bestimmte Haltung hat eine bestimmte Konsequenz und mit der muss man dann umgehen und versuchen , die Ausgleiche zu schaffen. Weiterhin unterliegen die Eigenbetriebe Kontrahierungsauflagen des Senats, auch das war ja ein Aushandlungsprozess, wie wird mit dem Personal, mit dem technischen Personal weiter umgegangen, kann dieses in dem Personalüberhang  gegebne werden, können dafür Dritte beauftragt werden, soll in der Kita auch zukünftig durch das eigene Personal gekocht werden, oder nicht. All das waren ja Fragen, die sich damit verbunden haben und insb. bei der Essenszubereitung, beim Küchenpersonal hat sich das Land Berlin, haben sich alles dazu entschieden zu sagen, ja, dort sollen die Köche mit in den Eigenbetrieb übernommen werden. Dieses ist ein Kontrahierungszwang, dem alle Eigenbetriebe unterliegen. Da kann man sagen, es ist schön oder nicht schön. Es folgt einem bestimmten Gedankengang, dass die Eigenküche in den Kitas erhalten bleibt und diese Köchinnenwerden zu bestimmten Konditionen, die das BAT vorgibt, beschäftigt.

 

Zu 3.

Wie bewertet das Bezirksamt den Vorgang, dass der Bezirk in diesem Jahr

mehrere Kitas des Eigenbetriebes die Sanierung durch die Einwerbung und

Auszahlung von Fördermitteln und die Bestellung von auswärtigen Architekten ermöglicht unter der politischen Prämisse, dass alle Kita-Träger gleich behandelt werden sollen und ein fairer Wettbewerb über das Bestehen oder Nicht-

bestehen der einzelnen Einrichtungen und Träger am Markt entscheiden soll

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen und deren Bewilligung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterliegt den jeweiligen Förderbedingungen, die für die einzelnen Programme maßgeblich sind. Relevant für eine Förderung ist in der Regel der Standort der Einrichtung (z.B. die Zugehörigkeit zu einem Quartiersmanagementgebiet). Gegenwärtig sind fünf Einrichtungen des Bezirks in der Förderung: drei Kitas des Eigenbetriebs Kindergärten City (Bänschstraße, Fredersdorfer Straße, Gryphiusstraße) und zwei Kitas freier Träger (Rudolphstraße, Scharnweberstraße). Also, insofern hat es nichts, ist es nichts ausschließliches, was dem Eigenbetrieb zugute kommt und ich will ausdrücklich betonen, ich habe an vielen Stellen, weil das im Vorgang immer ein Klärungsbedarf war, könnte denn die Förderung auch weiter gehen, wenn die Kita in freie Trägerschaft übertragen werden, mich dafür eingesetzt, weil der Sanierungsbedarf besteht hier und dort und insofern sollen auch solche Programme unabhängig von der Trägerschaft den Einrichtungen zur Entwicklung der Gebiete und der sozialen Infrastruktur in den Gebieten zu gute kommen. Die genannten Standorte entsprechen alle der Förderkulisse der jeweiligen Programme. Die Inanspruchnahme  der Fördermittel für Kindertageseinrichtungen, die dem Eigenbetrieb zugeordnet worden sind, liegt naturgemäß natürlich auch in bezirklichen Interesse, weil es hoffentlich durch die Sanierung der Kitas gelingen wird, dass diese Einrichtungen dann anders und besser ausgestattet sind und für die BesucherInnen, NutzerInnen, nämlich die Kinder bessere Bedingungen anbieten.

 

Zu 4.

An welchen Punkten wird der Eigenbetrieb Einsparungen vornehmen, um ein

Defizit abzubauen.

Der Wirtschaftsplan 2006 weist derzeit einen Fehlbetrag von 1,1 Mio € aus. Ursache sind, wie bereits dargelegt die im Vergleich mit dem Kostenblatt deutlich höheren Personalkosten. Wie gesagt, das Land Berlin hat diesen Umstand im Grundsatz bereits als strukturellen Nachteil des Eigenbetriebes gegenüber freien Trägern anerkannt und wir werden am Freitag nun gespannt dem Vorschlag von Finanzen lauten,wie dieser strukturelle Nachteil ausgeglichen werden soll. Wen es sich um diesen 6%igen, also wenn es eine Bereitschaft gäben würde, diesen 6%igen Zuschlag, den die Erzieherinnen im Eigenbetrieb haben, bekommen zu können, dann kann ich ihnen sagen nach den Berechnungsunterlagen wäre der allergrößte Teil des jetzt noch existierenden Defizites ausgeglichen. Und was gibt es für weitere Möglichkeiten über soclhe Ausgleiche hinweg, gibt es natürlich nur Erzielung von Einsparungen durch eine insgesamt sparsame Wirtschaftsführung, so wie freie Träger auch mit einem Kostenblatt auskommen müssen, so muß das dann der Eigenbetrieb auch.

 

Zu 5.

Wie lange soll die verdeckte Finanzierung des Eigenbetriebes durch den

Haushalt des Bezirkes anhalten?

Ich kann nicht erkennen, wo es eine verdeckte Finanzierung des Eigenbetriebes durch den Haushalt des Bezirkes gibt. Wenn sie damit meinen, dass in den Servicevereinbarungen, also in den Leistungen, den der Eigenbetrieb vom Bezirk in Anspruch nimmt, dass die vereinbarte Preisgestaltung eine verdeckte Finanzierung wäre, die ich nicht erkennen kann, denn dort wurde auf der Basis der direkt gebuchten budgetwirksamen Personalkosten für die gegenüber dem Eigenbetrieb zu erbringenden Leistungen und zwar dann gestaffelt längstens für  1jahr, aber das habe ich schon mal in einer mdl. Anfrage dargelegt, so manche Teile ist das auch bis längstens ein halbes Jahr vereinbart und diese budgetwirksamen Personalkosten wird der Eigenbetrieb dem Bezirk erstatten.

Zu 6.

Wie werden die einzelnen LuV’s ihre Mehrkosten, an welchen Punkten des

Haushaltes ausgleichen, die sie nicht in voller Höhe vom Eigenbetrieb erstattet

bekommen?

Im Rahmen der abteilungsbezogenen Zuweisung 2006 wurde berücksichtigt, dass ein Teil der Gemeinkosten zeitlich nicht in gleichem Maße abgebaut werden kann wie die Mengen. Deshalb wurden den Serviceeinheiten bei der Budgetierung 2006 nur die Personalkosten abgezogen, die  jetzt ja wiederum eine Ersattung durch den Eigenbetrieb erfahren und insofern kann man da auch nicht von einer verdeckten oder zusätzlichen Finanzierung sprechen, die die einzelenen LuVs oder Abt. belastet.

 

Zu 7.

Wie soll es zu einer Platzzahlerhöhung und damit zu einer Einnahmeerhöhung

kommen, wenn die Verpflichtung des Eigenbetriebes besteht, noch weitere

Plätze und auch nicht auf einmal mehr Kinder geboren werden?

Eine Platzzahlerhöhung im Eigenbetrieb kann grundsätzlich nicht als ein Mittel zur Einnahmeerhöhung betrachtet werden. Es geht auch nicht um eine...was..., das habe ich nicht gesagt, nein, es gilt die Auslastung zu erhöhen. Das ist ein Unterschied und das habe ich auch immer so gesagt, weil es geht nicht um die Platzzahlerhöhung, sondern um den Auslastungsgrad, der zur Verfügung stehenden Plätze, das ist ein Unterschied und es ist so, dass wir ja jetzt zu Beginn des Eigenbetriebes, zum Start noch nicht an der Zielzahl der 2500 Plätze für Friedrichshain-Kreuzberg angekommen sind, sondern wir werden auch in den kommenden Jahren, auch zum Ende des Jahres Plätze abbauen. Mitte hat da einen größeren Teil zu erbringen, ein wesentlich größeren und dieses erfolgt ja, das haben wir JHA ausführlich im JHA besprochen und erörtert, in Relationen der Frage, wie werden sich freie Träger verhalten, wenn Hortplätze wegfallen im Laufe der Jahre bis 2008 werden sie dieses in vorschulische Plätze umwandeln. Davon werden die Dinge abhängen und Mitte hat in der Tat noch Übertragungen in freie Trägerschaften vorzunehmen. Also, es geht nicht um die Platzzahlerhöhung, sondern um die Erhöhung des Auslastungsgrades und dieser Auslastungsgrad, will ja nicht sagen, dass das von selbst kommt, das ist eine schwierige Sache, weil es heißt die Nachfrage muss erst erhöht werden und da , in der Tat kommt die Wettbewerbssituation aller Trägerangebot, Kindertagesbetreuung zum Zuge und d.h., dass alle mit besonderen Konzeptionen und räumlichen Ausstattungen miteinander konkurrieren und letztlich sich den Eltern anbieten, die unter allen Angeboten auswählen können.

 

Zu 8.

Wie geht das Bezirksamt mit dem Interessenkonflikt und Widerspruch um, auf

der einen Seite die bezirklichen Interessen zu vertreten und auf der anderen

Seite als Mitglied des Verwaltungsrates allein die Interessen des Eigenbetriebes zu vertreten, vor allem vor dem Hintergrund der unabsehbaren Defizite, die

der Eigenbetrieb auf Kosten des Bezirkes produziert?

 

Das Bezirksamt sieht keinen grundsätzlichen Interessenkonflikt, vor allem weil es aus meiner Sicht, aus Sicht  des Bezirksamtes jeder Grundlage entbehrt, der Kita-Eigenbetrieb wird unabsehbare Defizite produzieren.  Dieses ist nicht der Fall, sondern wir sind gerade in der Situation und zwar anders, als es in der Vergangenheit gemacht worden ist, das JRB war eben nicht so konzipiert, wie wir das jetzt hier mit einer Sorgfalt im Eigenbetrieb tun. Das JRB wurde 1:1 die Mitarbeiterschaft übernommen und dann wurde die Anstalt öffentlichenen Rechts sich selbst überlassen. Es war klar, dass damit das Defizit produziert wird, genau das passiert hier nicht, sondern wir sind ja jetzt gerade in der Situation, dass selbstbenannte, was ja nicht leicht war, klar gucken wir immer aufs Geld und sagen, was braucht ihr denn noch mehr, aber wenn im Prinzip strukturelle Nachteil anerkannt werden und gesagt wird ja, da muss es einen Ausgleich geben, damit die Dinge auskömmlich werden. Dann kann man doch nicht davon sprechen, dass jetzt schon unabsehbare Defizite produziert werden. Das ist schlicht und einfach falsch und wir werden uns ja im April im JHA ausführlich mit dem Eigenbetrieb beschäftigen, da wird die erste Geschäftsführerin und der jetzt auch am Freitag zu bestimmende Geschäftsführer bestellt, sie werden anwesend sein, sie werden die Ergebnisse der Verhandlungen mit Finanzen auf dem Tisch liegen und ich hoffe, dass ich sie letztlich damit dann auch überzeugen können werde, dass dieser Eigenbetrieb nicht auf finanziell tönenden Füßen gebaut ist.

 

Zu 9.

Warum erfolgt der Defizitausgleich für den Eigenbetrieb zu 50 Prozent durch die beiden Bezirke, obwohl der Anteil der Plätze, die der jeweiligen Bezirk in den Eigenbetrieb übertragen hat, entsprechend unterschiedlich ist?

Die vom Bezirksamt am 13.12.2005 (BA-Vorlage II/914-05) beschlossene und von der BVV mit der Kenntnisnahme der DS Nr. 1904/II bestätigte Verwaltungsvereinbarung zwischen dem zuständigen Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und dem beteiligten Bezirk Mitte sieht vor, dass die Aufteilung eines etwaigen im Jahresabschluss des Eigenbetriebes ausgewiesen Fehlbetrags (einschließlich möglicher Verlustvorträge aus den zurückliegenden drei Geschäftsjahren, gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 EigG) anteilig von diesen getragen wird und diese Anteiligkeit, Aufteilung richtet sich nach der Anzahl der durchschnittlichen im Jahresverlauf vorgehaltenen Betreuungsplätze und somit ist klar, dass es sich nicht um eine 50:50 Aufteilung handelt, sondern enstpr. Der vom Bezirk Mitte und vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eingebrachten und vorgehaltenen Plätze.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin