Drucksache - DS/1921/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt bis
zur BVV im April 2006 eine Vorlage zu erarbeiten, in der dargestellt wird,
wie die sich aus dem AG KJHG des Landes Berlin ergebene gesetzliche
Verpflichtung der Bezirke, Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden
Planungsprozessen angemessen zu beteiligen, im Bezirk umgesetzt werden soll. Auf folgende Punkte sollte genauer
eingegangen werden: - Anlaufstelle im Jugendamt, - Überprüfung der
Kinderfreundlichkeit von bezirklichen Planungsvorhaben, - Möglichkeit der Organisation der
Kinder- und Jugendbeteiligung durch freie Träger sowie - Möglichkeiten der Errichtung einer
Form „parlamentarischer“ Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und
entsprechende Ausgestaltung - Beteiligung des BezirksschülerInnenausschusses. Begründung: Die erweiterten
Mitbestimmungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die in der laufenden Legislaturperiode in
Berlin neu geschaffen wurden oder noch in der Diskussion (z.B. Bürgerhaushalt)
sind, ermöglichen mehr Kontrolle politischer Entscheidungen durch Bürgerinnen und
Bürger und mehr politische Partizipation. In diesem Sinne sollten auch die
Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen bzgl. der Teilhabe an politischen
Entscheidungen und der Kontrolle von Verwaltungshandeln erweitert werden.
Zudem sollte es eine klare Regelung bzgl. der Umsetzung des AG KJHG im Bezirk
geben. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
DS/1921/II wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1921/II - wird zur Kenntnis genommen. (Text siehe
Anlage) Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1921/II - wird zur Kenntnis genommen. |
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