Drucksache - DS/1916-1/II  

 
 
Betreff: Auswirkungen der geplanten EU - Dienstleistungsrichtlinie (Bolkestein - Richtlinie) auf den Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Vorberatung
07.02.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.02.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
22.03.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Vorberatung
04.04.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm. vertagt     
02.05.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm. (offen)     
04.07.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

  Das Dokument wurde eben bearbeitet. Sie können die aktuelle Version in Kürze ansehen - bitte aktualisieren Sie dazu die Browseransicht mit 'Neu laden' (F5).  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt , nach der erneuten Befassung der EU-Kommission mit der am 16.2.vom EU-Parlament verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie eine kurze zusammenfassende Einschätzung vorzunehmen, aus der hervorgeht, welche Folgen die Richtlinie für den Bezirk hätte.

 

Dabei soll insbesondere auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:

 

-          Welche Auswirkungen ergeben sich für Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge?

-          Welche Konsequenzen ergeben sich für die kleinen und mittleren Unternehmen bzw. ihre Beschäftigten angesichts des o.a. Beschlusses, der den Dienstleistler zwar verpflichtet, das staatlich gesetzte Arbeitsrecht anzuwenden, nicht aber den Inhalt von Tarifverträgen?

-          Inwieweit ändern sich Sicherheitsstandards im Bereich Bauen/Sanierung, Arbeitsschutz, Verkehr usw.?

-          Welche Änderungen ergeben sich bei Umweltstandards, Hygienebestimmungen und dem Verbraucherschutz?

-          Wie wird sich die Richtlinie auf den Einsatz qualifizierten Personals insbesondere im Pflegebereich, in den Volkshochschulen und Kindergärten auswirken?

-          Wie soll die Einhaltung der verbleibenden Standards kontrolliert werden, wenn der Entsendebetrieb weder eine Niederlassung haben muss, noch zur Anmeldung des Beginns seiner Aktivitäten verpflichtet ist?

 

 

Begründung:

 

Im Februar soll im Europäischen Parlament eine EU-Dienstleistungsrichtlinie, die so genannte Bolkestein- Richtlinie, verabschiedet werden. Sie gilt als entscheidender Schritt zur Vollendung eines europäischen Binnenmarktes. Eine endgültige Entscheidung wird im Laufe des Jahres im EU-Ministerrat getroffen. Zuvor erfolgen u.a. Abstimmungen im Bundesrat über mehrere Anträge zur Richtlinie.

 

Durch die Einführung einer solchen Richtlinie, die eine umfassende Deregulierung anstrebt, würden sich grundlegende Änderungen im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen, des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes, der sozialen Standards, des Steuer- und Abgabesystems ergeben. Diese Änderungen werden sich insbesondere auf der lokalen Ebene vollziehen und sowohl Unternehmen, Beschäftigte als auch Konsumenten im Bezirk betreffen. Die Auswirkungen sollen deshalb durch das Bezirksamt im Vorfeld einer Entscheidung fachlich bewertet werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DS/1916/II wird in den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DS/1916-1/II wird in den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen überwiesen.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin