Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert mit den im Bezirk tätigen
Wohnungsbaugesellschaften mit der Zielsetzung zu verhandeln, dass für jene
Mieterhaushalte, die nach der „AV Unterkunft“ umziehen müssten, ein
„Mietrabatt“ in der Höhe eingeräumt wird, dass kein Umzug
erforderlich wird.
Begründung:
Die Jobcenter überprüfen gegenwärtig die Arbeitslosengeld
-II-Empfänger auf Angemessenheit der Miete. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu
erwarten, dass einzelne Mieter aufgefordert werden, eine kostengünstigere
Wohnung zu beziehen.
Für diese „kritischen Fälle“ können
Wohnungsbaugesellschaften ihren Verhandlungsspielraum nutzen, um für diese
Mieter in Einzelfällen die Miethöhe zu senken. Die Wohnungsbaugesellschaften -
als städtische Unternehmen- können damit ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber
den Mietern nachkommen.
Änderungsantrag der
Linkspartei.PDS:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert mit den im Bezirk tätigen
städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Wohnungsgenossenschaften sowie den
großen privaten Wohnungsunternehmen mit der Zielsetzung zu verhandeln, dass für
jene Mieterhaushalte, die nach der „AV Unterkunft“ umziehen
müssten, ein „Mietrabatt“ in der Höhe eingeräumt wird, dass kein
Umzug erforderlich wird.
Begründung:
Die Jobcenter überprüfen gegenwärtig die Arbeitslosengeld
-II-Empfänger auf Angemessenheit der Miete. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu
erwarten, dass einzelne Mieter aufgefordert werden, eine kostengünstigere
Wohnung zu beziehen.
Für diese „kritischen Fälle“ können
Wohnungsbaugesellschaften ihren Verhandlungsspielraum nutzen, um für diese
Mieter in Einzelfällen die Miethöhe zu senken. Die Wohnungsbaugesellschaften -
als städtische Unternehmen- können damit ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber
den Mietern nachkommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des
Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlungbeschließt:
Die
Vorlage wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und für Personal,
Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1961/II - wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1961/II - wird zur Kenntnis genommen.
24.05.2006 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 7.49 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
28.06.2006 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Aufhebung des Planreifebeschlusses Nr. 580 vom 10. Oktober 1995 f.d.Neubau einer Kindertagesstätte auf Teilflächen der Grundstücke Bülowstr. 69, 70, Dennewitzstr. 22,23,24,24A,25,26 u. einer Teilfläche der Dennewitzstr. im Geltungsbereich des Bebauungsplans XI - 101x
überweisen in den Ausschuss für Stadtplanung
Zur Bürgerbeteiligung von BürgerInnen ohne deutschen Pass/ohne EU-Kommunalwahlberechtigung im Hinblick auf die Veränderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
Konsens gegen d. Stimmen der CDU - Fraktion
Studie "Barrierefreies Friedrichshain-Kreuzberg" (Studie des Projekt-Seminars "Behinderungen in der Stadt" der HU)
Konsens gegen die Stimmen der Fraktion B´90/Die Grünen
Bebauungsplan VI-125a für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexanxdrinenstraße, Franz-Künstler- Straße und Alta Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 219/9, 406/2, 611, 641, 655, 656, 657, 658, 659, 660 (teilweise), 661(teilweise) im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V - 13 für die Grundstücke Alt - Stralau 63 - 67 (teilweise), Kynaststraße 1 - 6, und 13 - 17 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil, Friedrichshain
Bebauungsplan V - 27a für die Grundstücke Lehmbruckstraße 22/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1-10(teilweise) und 24-26 und die Flurstücke 6 und 7 (Flur 30) sowie Naglerstraße 1-3 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Bebauungsplan V - 76 für die Grundstücke An der Michaelbrücke 1 -2, Holzmarktstraße 19 - 30 sowie die Flurstücke 9005 und 260 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Fortschreibung der Regelungen für das erhaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren in en Erhaltungsgebieten "Luisenstadt", Graefestraße, und Bergmannstr.-Nord (Anlage 1)
überweisen i. d. Ausschuss f. Bauen u. Wohnen
Bebauungsplanentwurf V-42-1 für die Grundstücke Rüdersdorfer Str. 64-68(Flst. 155, 265, 266) sowie die nördl. Verlängerung d. Helsingforser Str. (teilfl. d. Flst. 154) im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
überweisen i. d. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. -planung
Einziehung von öffentlichem Straßenland, Askanischer Platz 1 - Teilfläche d. Flst. 30/11 auf der Flur 5 mit ca. 116 m²
überweisen i. d. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. -planung
Bebauungsplan VI - 150d -2a (Besselpark) f.d.Besselstr. zw. Friedrichstr. u. Markgrafenstr. u.d. beiderseits anliegenden Grundstücke, sowie Markgrafenstr. (tlw.), Enckestr., Grundtsücke Friedrichstr. 16 - 22, 30 u. Lndenstr. 91(tlw.), im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
überweisen i. d. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. -planung
Umsetzung der Kommunalstudie "Demokratiegefährdende Phänomene in Friedrichshain - Kreuzberg und Möglichkeiten der Intervention - ein Problemaufriss" (siehe auch DS 1692/II)