Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
3630/54010
Gedenkarbeit und Stolpersteine +8.000€
97130/4500
Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung -8.000€
Begründung:
Die Gedenkarbeit und die Stolpersteine sind die wichtigsten Möglichkeiten des Bezirks dauerhafte an bestimmte Personen, Institutionen, Ereignisse etc. im Bezirk zu erinnern.
Eine Absenkung der dafür vorgesehenen Mittel um 23% ist daher nicht angemessen.
Im Gegenteil wäre eine Erhöhung der Mittel angebracht. Angesichts der Haushaltslage ist eine Erhöhung jedoch zur Zeit nicht darstellbar. Zumindest ist aber eine Angleichung der Mittel in 2023 (27.000) zu 2022 (35.000) unabdingbar, um eine kontinuierliche Arbeit in diesem entscheidenden Bereich zu gewährleisten.
Da im Titel Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung nunmehr auch die Anwalts- und Gerichtskosten für die Bezirksverordneten bzgl. Klagen gegen das Bezirksamt in Höhe von 10.000 EUR enthalten sind, diese jedoch 2020 und 2021 nicht abgerufen wurden, da alle Klagen von Bezirksverordneten gegen das Bezirksamt erfolgreich waren, ist davon auszugehen, dass auch 2023 die Bezirksverordneten ihre Klagen gewinnen werden bzw. das Bezirksamt darauf verzichtet, Recht der BVV und der Bezirksverordneten zu missachten.
PHIRW 10.03.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 14.03.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
3630/54010
Gedenkarbeit und Stolpersteine +8.000€
97130/4500
Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung -8.000€