Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mittel für „Gutachten“ in Höhe von 117.000 € (Ansatz 2022) bzw. 110.000 € (Ansatz 2023) (Kapitel 4200, Titel 52610) sollen für beide Haushaltsjahre (2022/2023) vollständig gestrichen werden. Damit werden die Milieuschutzgebiete nach und nach auslaufen.
Die freiwerdende Mittel in Höhe von insgesamt 167.000 € sollen zur Reduzierung der pauschalen Minderausgaben (PMA) eingesetzt werden, um dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts Rechnung zu tragen.
Kapitel 4200, Titel 52610 wird wie folgt neu reduziert:
Kapitel | Titel | Bezeichnung | Ansatz Entwurf | Ansatz Antrag | Veränderung |
| | | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
4200 | 52610 | Gutachten | 117.000 | 110.000 | 30.000 | 30.000 | -87.000 | -80.000 |
Begründung:
Mit der Ausweisung von Milieuschutzgebieten soll bezahlbarer Wohnraum bereitgestellt werden. Dieses Ziel wird nicht erfüllt. Zahlen zeigen: Milieuschutzgebiete, die den Mietwohnungsbestand sichern sollen, können Verdrängung nicht verhindern (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/08/berlin-wohnungsmarkt-milieuschutz-wenig-wirkung.html). Zudem weisen die Gutachten im Gesamten methodische Schwächen auf (https://pb3c.com/wp-content/uploads/2020/08/empirica_Studie_Aussagekraeftige-Kriterien-zum-Erlass-sozialer-Erhaltungssatzungen.pdf).
Grundsätzlich sorgen Milieuschutzgebiete kurzfristig dafür, dass Mieten niedrig gehalten werden. Die Markteingriffe hemmen jedoch Wohnungsneubau, senken so das Angebot an Wohnungen und erhöhen damit die Mieten und Immobilienpreise. Außerdem führen sie dazu, dass Gutverdiener:innen Wohnraum belegen, der weit unter ihrer Zahlungsbereitschaft liegt – und minimieren somit langfristig das Wohnungsangebot für Geringverdiener:innen und Mittelschicht. Im Wettbewerb mit einer Gutverdienerin wird der Geringverdiener auch bei einer günstigen Wohnung den Kürzeren ziehen. Im Ergebnis verknappen Milieuschutz und Sanierungsverbote also das Wohnungsangebot für Geringverdiener:innen und Mittelschicht. Allein die Bereitstellung von ausreichend Wohnraum für jede Zahlungsbereitschaft kann langfristig erschwingliche Preise garantieren.
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es unverantwortlich, Gelder in sechsstelliger Höhe für nicht funktionierende und methodisch fragwürdige Instrumente auszugeben. Für Gutachten für die Bauleitplanung sind 30.000 € notwendig. Weitere Gutachten sind nicht notwendig.
PHIRW 10.03.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 14.03.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.