Am Dienstag 26.11. und Donnerstag 28.11. findet jeweils von 17-19 Uhr an der Ecke Niederbarnimstraße/ Boxhagener Straße ein mobile Sprechstunde der Räume für Beteiligung Xhain statt. Hier erhalten Sie Informationsmaterial zum Projekt und können Ihre Fragen stellen.
Umsetzung Verkehrsberuhigung im Ostkreuz-Kiez
Mobile Sprechstunde am 26.11. und 28.11.
Aktuelles zur Umsetzung
- Seit 4.11.2024 läuft die Umsetzung der Fahrradstraße in der Modersohnstraße und der dazugehörigen Einbahnstraßen. Informationen dazu in der Pressemitteilung.
- Ab 25.11. wird die Niederbarnimstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt und es folgen weitere Maßnahmen des Teilgebiets A. Informationen dazu in der Pressemitteilung.
- Derzeit werden Flyer an alle Haushalte im Kiez verteilt. In Ihrem Haus sind keine angekommen? Schreiben Sie uns eine Mail an tiefgruen@ba-fk.berlin.de und wir senden Ihnen Flyer fürs Haus per Post!
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Beteiligungsbericht Verkehrsberuhigung Ostkreuz-Kiez
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Konzeptpräsentation Verkehrsberuhigung Ostkreuz-Kiez
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Flyer zur Verkehrsberuhigung im Ostkreuz-Kiez
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24-06_Beschluss Ergebniskonzept-DS1211
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24-10_Beschluss Ergebnisbericht-DS1329
Bild: Straßen- und Grünflächenamt Xhain
Bild: Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bild: Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Gab es eine demokratische Entscheidung für die geplanten Maßnahmen?
Grundlage für das Verkehrsberuhigungskonzept ist ein umfangreicher Planungsprozess, in dem alle Belange durch die Verwaltung abgewogen wurden. Das fertige Konzept wurde im Sommer 2024 vom Bezirksamt beschlossen. Der Beschluss findet sich in der Drucksache 1329/VI und in der Drucksache 1211/VI.
Das Konzept baut auf den vom Bezirksamt beschlossenen Drucksachen DS/0299/VI „Vorgehen zur Umsetzung flächendeckender Verkehrsberuhigung und Umgang mit der Beschlusslage sog. Kiezblocks“, sowie DS/0827/VI „Bezirkskonzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung “ auf. Dort sind auch Maßnahmenvorschläge aus dem von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen Einwohner*innenantrag DS/0029/VI, „Ostkreuz-Kiez für alle“ eingeflossen. -
Wie wurden die Anwohner*innen beteiligt?
Im November 2023 fanden insgesamt drei Vor-Ort-Veranstaltungen an verschiedenen Standorten im Kiez statt. Vor Ort haben rund 200 Menschen die Veranstaltungen besucht und es wurden 100 Fragebögen ausgefüllt. Zudem wurden im November 2023 rund 80 Gespräche mit Gewerbetreibenden geführt sowie Kiezspaziergänge für besondere Zielgruppen (Kinder, mobilitätseingeschränkte Menschen) durchgeführt. Parallel dazu gab es die Möglichkeit für eine Online-Beteiligung. Online wurden 742 Bewertungen und 295 Kommentare abgegeben. Das Konzept wurde am 13.6.2024 in einer öffentlichen Veranstaltung in der Pablo-Neruda-Bibliothek vorgestellt. Im Juli 2024 gab es eine eintägige Beteiligungsveranstaltung zur Gestaltung der Schulzone in der Scharnweberstraße, bei welcher auch zum Gesamtkonzept informiert wurde.
Der Beteiligungsbericht sowie das Ergebniskonzept und alle Einzelkommentare können auf mein.Berlin nachgelesen werden . -
Wie wurden die Anwohner*innen informiert?
Auf das Beteiligungsverfahren wurde auf vielfältigen digitalen Kanälen hingewiesen: Auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin mein.berlin.de, auf nebenan.de und Social Media. Zudem wurde das Verfahren über Pressearbeit sowie über das Verteilen von Flyern im Kiez angekündigt.
Das Ergebniskonzept wurde in einer Informationsveranstaltung sowie bei zwei Veranstaltungen im öffentlichen Raum vorgestellt. Außerdem wurde es mit umfassender Pressearbeit sowie Veröffentlichung auf Social Media und auf der Projektwebseite xhain-beruhigt.berlin bekannt gemacht.
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Wird die Wirkung der Maßnahmen überprüft?
Es ist geplant, die Maßnahmen auszuwerten. Geplant sind Verkehrserhebungen, um Verkehrsverlagerungen evaluieren zu können. Erfahrungsgemäß dauert es jedoch einige Zeit, bis die Verkehre sich neu sortiert und alle sich an die geänderte Verkehrsführung gewöhnt haben. Daher ist eine Evaluation erst 6-12 Monate nach der Einrichtung der Maßnahmen vorgesehen. Sollten kurzfristig Gefährdungen auftreten, wird selbstverständlich anlassbezogen nachgesteuert.
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Kommen Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei noch zu ihren Einsatzorten?
Ja. Die Erreichbarkeit ist jederzeit gewährleistet, da alle Straßen weiterhin für Einsatzfahrzeuge (ggf. mit Sonderrechten) befahrbar sind. Die Pläne berücksichtigen die aktuellen Vorgaben und Forderungen der Feuerwehr. Wenn es für die Verkehrsberuhigung notwendig ist, Poller aufzustellen, werden herausnehmbare Varianten verbaut. So können Rettungsdienste Poller im Notfall unkompliziert selber herunterklappen, um durchfahren zu können.
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Wie wurden die Interessen von älteren, mobilitätseingeschränkten oder jungen Menschen berücksichtigt?
Alle, die auf der Straße unterwegs sind, profitieren von mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm- und weniger Luftbelastung. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen sind besonders auf weniger Lärm und Luftschadstoffe für den Erhalt der Gesundheit angewiesen. Verkehrsberuhigung ist auch gut für alle, die im Kiez wohnen oder ihren Alltag verbringen. Für Familien mit Kindern ist Platz zum Spielen und Verweilen im öffentlichen Raum. Menschen ohne Auto können sicherer zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sein. Sichere Querungen sind gut für alle, die Kinderwagen schieben, Pakete ausliefern oder im Rollstuhl, mit Langstock oder mit Gepäck zu Fuß unterwegs sind.
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Gab es eine Befragung der Gewerbetreibenden?
Im Rahmen der Beteiligung wurden Gewerbetreibende im Umfeld der geplanten Fußgänger*innen-Zonen direkt angesprochen und rund 80 Kurzgespräche geführt.
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Warum sind nur Maßnahmen in Nebenstraßen geplant?
Der Bezirk ist nur für die Straßen des Nebennetzes zuständig. Da es sich um Konzept des Bezirks handelt, sind nur Maßnahmen im Nebennetz enthalten. In der Kartendarstellung sind alle Straßen des übergeordneten Netzes gelb markiert. In diesen Straßen kann der Bezirk keine Maßnahmen alleine umsetzen, da hier die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig ist.
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Wie wird vermieden, dass Menschen an Hauptstraßen besonders stark belastet werden?
Auf Hauptstraßen greifen gemäß der Gesetze und Richtlinien andere Maßnahmentypen: Verringerung der Lärmbelastung über die Lärmaktionspläne, Verringerung der Luftschadstoffbelastung über Luftreinhaltepläne, gesicherte Querungsstellen über Ampeln, Anlegen von gesicherten Radfahrstreifen, Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Kontrolle des fließenden Verkehrs (Blitzer usw.). Die Umsetzung der Maßnahmen liegt meist auf Landesebene, nicht beim Bezirk. Das Bezirksamt unterstützt und setzt sich bei der Senatsverwaltung für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Hauptverkehrsstraßen ein.