Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg

Digitale Informationsveranstaltungen

Alles zur Einführung der neuen Zonen erfahren Sie bei den geplanten Informationsveranstaltungen:
  • 20.06.2024 ab 17 Uhr: Zonen Reichenberger Kiez und Lausitzer Platz
  • 10.07.2024 ab 17 Uhr: Zonen Graefekiez und Oranienplatz

Für die Teilnahme per Webbrowser folgenden Link öffnen: https://videokonferenz.berlin/join/3aM0Q6ysxOFVgSaDNXNH

Für die Teilnahme per Telefon (ohne Möglichkeit die gezeigten Folien zu sehen):
1. Folgende Telefonnummer wählen: +49 261 888 695 554
2. nach der Ansage diese PIN eingeben: 682083

Der Parkraum im Innenstadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist knapp. Da an manchen Stellen öffentlicher Raum für eine Gleichverteilung zu Gunsten aller Nutzer*innen umverteilt wird, muss auch für die Herausforderung des zu geringen Parkraumangebots eine Lösung erarbeitet werden. Im Zuge dessen verfolgt das Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk. Mithilfe der Parkraumbewirtschaftung soll effizientes Parken erreicht werden, die negativen Umweltauswirkungen des ruhenden Verkehrs verringert werden (z.B. Lärm- und Abgasbelastung), und die Wohnqualität der Anwohner*innnen (z.B. durch die Reduzierung von Dauerparkern) gesteigert werden.

Neue Zonen ab Herbst 2024

Die Parkraumbewirtschaftung wird derzeit ausgeweitet. Als nächstes werden die Zonen Lausitzer Platz, Reichenberger Kiez, Graefekiez und Oranienplatz eingerichtet. Einen Überblick finden Sie auf untenstehender Karte.

Die Zonen Reichenberger Kiez und Lausitzer Platz sollen zum 1. September 2024 eingeführt werden. Die Zonen Graefekiez und Oranienplatz sollen zum 1. Oktober 2024 eingeführt werden. In den GEbieten Reichenberger Kiez, Graefekiez, Oranienplatz wird eine Gebühr von 3 € pro Stunde fällig. Im Gebiet Lausitzer Platz liegt die Gebühr bei 4 € pro Stunde.

Weitere neue Zonen

Die Parkraumbewirtschaftung soll möglichst schnell auf den gesamten Bezirk ausgeweitet werden. Der Prozess erfordert jedoch große Kapazitäten bei den Ämtern und hohe Anfangsinvestitionen (Parkscheinautomaten, Verkehrszeichen, usw.). Derzeit werden die personellen Voraussetzungen geschaffen. Die Finanzierung durch Landesebene wurde gestrichen, daher sind hier Umplanungen notwendig. Auf Basis der Ergebnisse wird dann ein Zeitplan erstellt, wie und wann die weiteren Zonen eingeführt werden.

Bestehende Parkzonen

Insgesamt wurden bislang neun Parkzonen eingerichtet. Einen Überblick finden Sie auf untenstehender Karte. Im Jahr 2023 und damit zuletzt eingeführt wurden die Parkzonen 18 (Krautstraße) und 65 (Wrangelkiez). Eine Liste aller bestehenden Zonen mit Bewirtschaftungszeiten und Gebühren finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.

Informationen für Anwohner*innen

Wenn Ihre Meldeadresse in einer Parkzone liegt, erhalten Sie für diese Zone einen Bewohnerparkausweis. Dieser Ausweis befreit Sie von der Pflicht, einen Parkschein kaufen zu müssen. Er garantiert jedoch keinen freien Parkplatz.

Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, nutzen Sie bitte prioritär das Online-Beantragungs-Verfahren. Dieses Online-Verfahren ist der schnellste und einfachste Weg zu einem Parkausweis. Es ist leicht zu bedienen. : Online-Antrag jetzt starten

Die Kosten für einen Bewohnerparkausweis betragen derzeit 20,40 € für 2 Jahre. Die Gebühren können sich durch Beschlüsse der Landes Berlins in Zukunft ändern. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf dieser Seite des Bürgeramts: Beantragung Anwohnerparkausweis

Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

Informationen für Pendler*innen und Besucher*innen

Für alle Fahrzeuge muss beim Parken während der Bewirtschaftungszeit ein Parkschein gekauft werden. Dies ist am Parkscheinautomaten mit Bargeld oder digital und bargeld-los über Smartphone-Apps möglich.

Bezahlen mit Smartphone-Apps

Die Abwicklung und Bezahlung läuft über Apps privater Anbieter. Diese unterstützen alle das System des Unternehmens „smartparking“, mit dem das Land Berlin einen Vertrag besitzt. Für Berlin gibt es derzeit folgende Apps. EasyPark | Yellowbrick Flowbird | moBiLET | PayByPhone | Parkster | PARCO |
Hinweis: Die Links führen auf Externe Webseiten der jeweiligen Anbieter. Von dort werden Sie ggf. zur App-Installation geführt.

Manche Smartparking-Anbieter geben einen Handyparken-Aufkleber für die Windschutzscheibe aus. Dieser kann angebracht werden, um den Kontrollkräften einen Hinweis zu geben, dass der Parkschein über die App gekauft wurde und daher nicht als Zettel ausliegt.

Bezahlen am Parkscheinautomaten

Entlang der Parkstreifen finden sich regelmäßig Parkautomaten. Bitte schauen Sie ggf. auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ist der Parkscheinautomat defekt, wählen Sie bitte die am Parkscheinautomaten ausgewiesene Servicenummer und melden die Störung am Automaten. Die Gebühr entrichten Sie bitte am nächstliegenden Parkscheinautomaten oder per Smartphone.

Bitte legen Sie den Parkschein sichtbar hinter der Windschutzscheibe aus.

Informationen für Betriebe

Jeder Betrieb und jede vergleichbare Einrichtung mit Sitz innerhalb der Zone erhält auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für eine (1) Betriebsvignette zum Parken eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs. Dazu muss kein Nachweis der Dringlichkeit erbracht werden muss.

Die Antragstellung per Online-Formular ist beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg derzeit nicht möglich. Der Antrag kann formlos gestellt werden, d.h. es gibt kein Antragsformular. Senden Sie Ihren Antrag (mit händischer Unterschrift) bitte per Email (Scan) oder Post an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin oder an stvo@ba-fk.berlin.de

Dem Antrag sind beizufügen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Gewerbemeldung und
  • Gewerbemietvertrag.

Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

Informationen für Handwerksbetriebe

Bestimmte Handwerksbetriebe können einen so genannten Handwerkerparkausweis bekommen. Die Antragstellung ist möglich für

  • bestimmte Gewerke der Handwerkskammer oder
  • zu einzelnen Wirtschaftszweigen der Industrie- und Handelskammer oder
  • mit einem entsprechenden Nachweis des Handelsregisters.

Um einen Handwerkerparkausweis zu beantragen, nutzen Sie bitte prioritär das Online-Beantragungs-Verfahren. Dieses Online-Verfahren ist der schnellste und einfachste Weg zu einem Parkausweis. Es ist leicht zu bedienen. Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen und dann per Email oder per Post senden.

Ihren Antrag senden Sie an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin oder an stvo@ba-fk.berlin.de

Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung. Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

Informationen für Personen mit Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte Personen mit einem blauen oder orangefarbenen Parkausweis dürfen gebührenfrei innerhalb der Zone parken, müssen also keinen Parkschein kaufen. Dies gilt zeitlich uneingeschränkt, also auch da, wo eine zugelassene Höchstparkdauer angeordnet worden ist.

Mobilitätseingeschränkten Berufspendlern kann eine Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden, wenn durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann, dass aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist. Hierfür muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden.

Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

Bitte wenden Sie sich an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin oder an stvo@ba-fk.berlin.de

Häufige Fragen zur Parkraumbewirtschaftung Allgemein

  • Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

    Weitere Ausnahmegenehmigungen können nur sehr selten erteilt werden. Dies ist z.B. möglich für die private Pflege von Familienangehörigen, für Personen, die gesundheitsbedingt nicht den ÖPNV nutzen können oder für Beschäftigte, die nachweislich auf den Pkw angewiesen sind.

    Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

  • Was ist Parkraumbewirtschaftung und warum wird sie eingeführt?

    Der Begriff Parkraumbewirtschaftung (kurz: „PRB“) bezeichnet die zielgerichtete Regulierung des öffentlichen Parkraums durch Regelungen und Gebühren.

    In Berlin geschieht dies in den meisten Fällen durch Parkzonen, in denen Mischparken gilt. Mischparken bedeutet, dass es eine Pflicht gibt, sich einen Parkschein zu kaufen. Manche Gruppen wie Bewohner oder Handwerker können sich von der Pflicht aber befreien lassen und müssen dann keinen Parkschein kaufen.

    Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist ein Instrument, welches zu Verbesserungen in vielen Bereichen führt. Folgende Ziele können damit erreicht werden:

    • Erhöhung der Verfügbarkeit von Parkraum für den unbedingt notwendigen Kfz-Verkehr bzw. diejenigen, die unbedingt auf einen Kfz angewiesen sind.
    • Bevorzugung für die in der Zone wohnenden Bewohner gegenüber der einströmenden Kfz.
    • Motivation, das privaten Parkangebot mehr zu nutzen (Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen), sowohl durch Bewohnende als auch durch Gebietsfremde. Dadurch Entlastung des öffentlichen Straßenlandes.
    • Reduzierung des Kfz-Verkehrs als stadtweites Ziel durch die Erhebung von Gebühren.
    • Reduzierung der falschparkenden Fahrzeuge durch das Kontrollpersonal in den Parkzonen. Das ist besonders wichtig an Feuerwehrzufahrten, an Kreuzungen, an Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, auf Radwegen und Radstreifen.

    Die Parkraumbewirtschaftung beruht auf den Regeln und Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Maßnahmen verkehrlich begründet sein müssen. Voraussetzung ist also, dass die Bewirtschaftung die Verkehrsverhältnisse verbessert (Parkchancen, Sicherheit, Lärm u.a.). Eine Bewirtschaftung, die mit dem alleinigen oder überwiegenden Ziel der Einnahmenerhöhung eingeführt würde, wäre rechtsfehlerhaft und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

  • Wer hat die Einführung beschlossen?

    Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im ganzen Bezirk beschlossen, vgl. Drucksache DS/0893/V . Die BVV ist die gewählte Volksvertretung auf bezirklicher Ebene.

  • Gibt es Verdrängungseffekte? Was wird dagegen getan?

    Bei jeder Einführung einer Parkraumzone kann ein Verdrängungseffekt in die benachbarten Kieze hinein stattfinden. Daher plant das Bezirksamt die flächendeckende Einführung von Parkzonen in ganz Friedrichshain-Kreuzberg.

  • Wie kaufe ich einen Parkschein?

    Wenn Sie in einer Parkzone in einer öffentlichen Straße parken möchten, müssen Sie für das Parken bezahlen und sich einen Parkschein kaufen („Parkscheinpflicht“).
    Sie dürfen so lange parken, wie es die Zeit auf dem Parkschein angibt. Es gibt aber keine Höchstdauer, sie dürfen so lange parken (und bezahlen), wie sie wünschen.

    Einen Parkschein können Sie auf zwei Arten kaufen:

    • mit Münzen am Parkscheinautomaten.
    • mit digitalen Apps für das Smartphone. Es gibt verschiedene private Anbieter, die mit dem Land Berlin kooperieren. Sie bieten teilweise Zusatz-Services an oder funktionieren auch in anderen Städten.
      Sie haben die freie Wahl.

    Manche Gruppen wie Bewohner oder Handwerker können einen Antrag stellen und sich von der Parkscheinpflicht befreien lassen.

  • Wohin lege ich den Parkschein?

    Bitte legen Sie den Parkschein gut sichtbar an das Fenster, wenn möglich an die Windschutzscheibe unten rechts (beim Beifahrer)
    Wenn Sie über eine Smartparking-App bezahlt haben, müssen Sie keinen Parkschein auslegen. Viele Anbieter geben aber kleine Aufkleber aus. Diese helfen den Parkraumkontrolleuren, dass per App gezahlt wurde.

  • Wo gibt es Parkscheinautomaten? Was mache ich, wenn der Automat defekt ist?

    Parkscheinautomaten finden Sie in regelmäßigen Abständen im Straßenraum, in der Regel nicht weiter als 60 m entfernt. Sie haben in jedem Fall die Pflicht, einen Parkschein zu lösen.

    Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeiten, Parkscheine mit dem Smartphone zu erwerben:” www.smartparking.de/fuer-verbraucher

    Entlang der Parkstreifen finden sich regelmäßig Parkautomaten. Bitte schauen Sie ggf. auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ist der Parkscheinautomat defekt, wählen Sie bitte die am Parkscheinautomaten ausgewiesene Servicenummer und melden die Störung am Automaten, Die Gebühr entrichten Sie bitte am nächstliegenden Parkscheinautomaten oder per Smartphone.

  • Warum kann ich nicht mit Kreditkarte, Girocard, usw. zahlen?

    Beim elektronischen Zahlen setzt der Bezirk auf smarte und komfortable Lösungen per App. Wer den Parkschein nicht mit Münzgeld bezahlen will, kann sich für diverse digitale Parkschein- und Bezahlmöglichkeiten entscheiden. Dies hieß früher „Handyparken“, jetzt sind die Möglichkeiten z.B. über Apps noch größer.

    Die Abwicklung und Bezahlung läuft über Apps privater Anbieter. Diese unterstützen alle das System des Unternehmens „smartparking“, mit dem das Land Berlin einen Vertrag besitzt.

  • Können oder müssen Parkscheiben genutzt werden?

    Parkscheiben-Regelungen werden im Parkraumbewirtschaftungszonen abgeschafft. Wer keinen Ausweis (Bewohner, Betrieb, usw.) hat, muss einen Parkschein kaufen (Parkscheinautomat oder App).
    Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.

  • Was kostet das Parken und wer legt die Gebühren fest?

    Einen Überblick über die Kosten und Zeiten der Parkraumbewirtschaftung finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.

    Jede Zone oder jeder Bereich wird in eine von drei Kategorien eingeteilt, je nach Lage, Parkraumnachfrage und weiteren fachlichen Kriterien. Dies legt das Bezirksamt fest.

    Die Höhe der Gebühren für die drei Kategorien legt die Landespolitik in einer Verordnung fest. Derzeit (Stand 08/2021) gilt für die Stufen:
    Kategorie 1: 2 € / Stunde
    Kategorie 2: 3 € / Stunde
    Kategorie 3: 4 € / Stunde

    Manchmal können die Gebühren für Parkscheine in einer Zone auch unterschiedlich sein.

    Die Gebühren für Vignetten und Ausweise sind für ganz Berlin gleich und werden von der Landespolitik festgelegt. Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.

  • Wie und wann wird kontrolliert?

    Das Kontrollpersonal kontrolliert den Parkraum regelmäßig. Genauere Angaben werden aus strategischen Gründen nicht veröffentlicht.
    Wenn Sie Parkverstöße melden möchten, erreichen Sie die zuständige Stelle beim Ordnungsamt. Siehe Ansprechpartner.
    Das Portal Ordnungsamt Online (ordnungsamt.berlin.de) ist nicht für Parkverstöße geeignet. Bitte rufen Sie stattdessen an.

    Außerhalb der Betriebszeiten und bei konkreten Gefahren wählen Sie bitte den Notruf der Polizei (110).

  • Wie teuer sind Parkverstöße?

    Stellt ein Kontrolleur einen Parkverstoß fest, erhalten Sie nach einiger Zeit Post von der Bußgeldstelle. Je nach Art des Verstoßes müssen Sie ein Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen. Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, der deutschlandweit einheitlich ist. Link zum Bußgeldkatalog.

    Über den Parkverstoß wird üblicherweise durch einen Hinweiszettel an der Windschutzscheibe informiert, dies ist jedoch nicht verpflichtend oder rechtlich bindend.

  • Warum dauert die Einführung der Parkraumbewirtschaftung so lange?

    Die Untersuchung beinhaltet eine umfangreiche Erhebung der Parkplatzsituation im Gebiet. Hierbei wird das Parkraumangebot, dessen Auslastung sowie der Parkraumbedarf analysiert. Im Anschluss müssen die personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt werden. Es erfolgen Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal, die die neuen eingerichteten Parkzonen bewirtschaften sollen. Außerdem müssen die Parkscheinautomaten europaweit ausgeschrieben werden. In der Regel dauert so ein Prozess rund zwei Jahre.
    Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung ist erfahrungsgemäß ein langer politischer und bürokratischer Prozess, bei dem von Anfang der Planung bis zur endgültigen Entscheidung über die Einführung viele Personen und Institutionen zu beteiligen sind. Es ist aber politischer Wille die Parkraumbewirtschaftung sukzessive im ganzen Bezirk auszuweiten.

Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im Jahr 2018 Gutachten in Auftrag zum Parkraum in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, in der Zukunft im gesamten Bezirk die Parkraumbewirtschaftung einzuführen. Der Auftrag ist mittlerweile abgeschlossen, die Gutachten können auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Die hier bereitgestellten Gutachten enthalten Untersuchung zu Auslastung des Parkraums und Zusammensetzung der Parkraumnutzenden. Diese dienen als Grundlage für die Anordnung von Parkraumbewirtschaftung. Die Gutachten enthalten weiterhin Einschätzungen und Empfehlungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung, zu Radverkehrsanlagen und zum Lieferverkehr. Dort genannte Maßnahmen oder Regelungen stellen nicht automatisch ein Handlungsprogramm oder Entscheidungen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg dar. Vielmehr werden die Entscheidungen nach den zum Planungszeitpunkt vorliegenden Begebenheiten und Notwendigkeiten sowie nach den verkehrspolitischen Vorgaben aus übergeordneten Gesetzen und Planwerken vom Bezirksamt im Einzelnen getroffen. Zu Entscheidungen größerer Tragweite wird das Bezirksamt die Öffentlichkeit jeweils gesondert beteiligen oder informieren.

  • Parkraumbewirtschaftung Friedrichshain-Nord Bericht

    PDF-Dokument (10.5 MB)

  • Parkraumbewirtschaftung Friedrichshain-Nord Anlagen

    PDF-Dokument (10.1 MB)

  • Parkraumbewirtschaftung Friedrichshain-Süd Bericht

    PDF-Dokument (2.4 MB)

  • Parkraumbewirtschaftung Kreuzberg Bericht

    PDF-Dokument (14.3 MB)

  • Parkraumbewirtschaftung Kreuzberg Anlagen

    PDF-Dokument (12.1 MB)

Ansprechpartner

  • Einführung der Zonen, Strategie, Verkehrszeichen:
    Straßen- und Grünflächenamt
    Email: tiefgruen@ba-fk.berlin.de oder Post: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, 10216 Berlin
  • Für Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
    Straßenverkehrsbehörde: stvo@ba-fk.berlin.de oder Post Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11 10965 Berlin
  • Für Bewohnerparkausweise:
    Amt für Bürgerdienste
    buea.vignetten@ba-fk.berlin.de , Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Bürgeramt Backoffice, Postfach 35 07 01, 10216 Berlin