Schwerbehinderte Personen mit einem blauen oder orangefarbenen Parkausweis dürfen gebührenfrei innerhalb der Zone parken, müssen also keinen Parkschein kaufen. Dies gilt zeitlich uneingeschränkt, also auch da, wo eine zugelassene Höchstparkdauer angeordnet worden ist.
Mobilitätseingeschränkten Berufspendlern kann eine Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden, wenn durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann, dass aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist. Hierfür muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.
Bitte wenden Sie sich an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin oder an stvo@ba-fk.berlin.de
Ab dem 01.10.2024 können Sie Ihre Vignetten im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin zu folgenden Zeiten abholen:
- Dienstags von 9-11 Uhr im Raum 3085/ 3086
- Donnerstags von 14-16 Uhr im Raum 3095
Eine Abholung kann nur erfolgen, wenn die Zahlung der erhobenen Gebühr gebucht bzw. durch einen Zahlungsbeleg nachgewiesen werden kann. Sollte die Abholung der Vignette innerhalb von 14 Tagen nicht erfolgen, wird Ihnen diese per Post zugestellt.
Wir bitten um Verständnis, dass die o.g. Sprechzeiten ausschließlich zur Abholung von Vignetten eingerichtet werden kann. Eine Antragstellung vor Ort ist leider nicht möglich.