Temporäre Schulstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg

Für mehr Schulwegsicherheit setzt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auf verschiedene Maßnahmen: ein gutes Radverkehrsnetz, flächendeckende Verkehrsberuhigung, mehr Sicherheit für den Fußverkehr und die Einrichtung von verkehrsberuhigten Schulzonen.

Eine weitere Maßnahme sind Temporäre Schulstraßen. Hier wird direkt vor dem Schuleingang für eine bestimmte Zeit die Straße für den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung wird durch mobile oder feste Sperrelemente durchgesetzt, zum Beispiel durch fest installierte Schranken. Dabei nutzen wir die Erfahrungen, die wir seit Jahren mit den temporären Spielstraßen sammeln. Diese haben gezeigt, dass solche zeitweisen Sperrungen die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen und gut funktionieren.

Damit temporäre Schulstraßen funktionieren, braucht es die Kooperation mit Schulen oder Initiativen. Denn die Schranke muss jeden Tag morgens geschlossen und abends geöffnet werden.

Temporäre Schulstraße in der Schleiermacherstraße

Im Leibniz-Gymnasium werden derzeit über 800 Schüler*innen unterrichtet. Der Hof des Schulgebäudes ist für dies Personenzahl nicht ausgelegt. Daher wird der anliegende Sportplatz während der Unterrichtspausen als Aufenthalts- und Bewegungsraum genutzt. Bis voraussichtlich Ende Mai 2025 wird dieser Sportplatz jedoch erneuert und steht daher nicht zur Verfügung. Aktuell verbringen viele Schüler*innen die Pausen innerhalb der Räume und Flure der Schule. Dort können sie sich nicht ausreichend bewegen und die Aufsichtspflicht kann nicht gewährleistet werden. Während der Pausenzeiten kommt es dadurch regelmäßig zu sehr gedrängten Situationen auf dem Gehweg in Fahrbahnnähe und Schüler*innen halten sich auf der Fahrbahn auf.

Daher wird ab 18.11.2024 vor Schuleingang eine temporäre Schulstraße eingerichtet. Innerhalb der temporären Schulstraße gilt zwischen 9.30 Uhr und 15.30 Uhr ein absolutes Haltverbot. Die Straße darf in dieser Zeit nicht befahren werden. Dies wird durch Schranken sichergestellt. Die Sperrung wird durch die Lehrkräfte der Schule durchgeführt. Die Sperrung beginnt jeweils mit dem Start der ersten großen Pause. Die Sperrung endet mit dem Abschluss der letzten großen Pause.

Geparkte Fahrzeuge müssen vor Beginn der Schulstraße jeden Tag entfernt werden. Nach 15.30 Uhr und vor 9.30 Uhr sowie an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien kann weiterhin geparkt und durchgefahren werden.

Die temporäre Schulstraße ist zunächst bis Ende Mai 2025 begrenzt.

Anwohner*innen werden durch Aushänge auf die Maßnahme aufmerksam gemacht.

Häufige Fragen zu Temporären Schulstraßen

  • Wo werden temporäre Schulstraßen eingerichtet?

    Zunächst erfolgt die Einrichtung an einem Pilotstandort in der Schleiermacherstraße.

  • Wie lange werden die Straßen gesperrt?

    Die Dauer der Sperrung hängt von den Schulzeiten am Standort ab und wird individuell mit der Schule abgestimmt.

  • Was passiert, wenn Feuerwehr oder Polizei durchfahren müssen?

    Polizei und Feuerwehr haben einen Schlüssel für die Schranke und können jederzeit durchfahren.

  • Ist die Durchfahrt für den Radverkehr weiterhin erlaubt?

    Da viele Schüler*innen mit dem Rad zur Schule kommen, bleibt die Durchfahrt für den Radverkehr erlaubt. Bei erhöhten Konfliktlagen kann die Durchfahrt jedoch auch im Sinne der Verkehrssicherheit untersagt werden

  • Kann die Schulkantine noch beliefert werden?

    Ja, die Schule erhält einen Schlüssel und kann bei Bedarf für den Betreiber die Schranke öffnen.

  • Was ist mit den Parkplätzen innerhalb der temporären Schulstraße?

    Während der Schließung der Straße für den Kfz-Verkehr gilt absolutes Haltverbot. Parkende Fahrzeuge müssen vorher entfernt werden. Außerhalb der Schulstraßen-Zeiten, am Wochenende, an Feiertagen oder in Schulferien kann hier selbstverständlich geparkt werden.

  • Kann auch vor meiner Schule eine temporäre Schulstraße umgesetzt werden?

    Damit eine temporäre Schulstraße umgesetzt werden kann, sind vielfältige Themen vorher zu prüfen. Insbesondere muss die tägliche Betreuung der Schranke an Schultagen durch einen Kooperationspartner sichergestellt werden. Wenn es an Ihrem Standort hierfür Interesse gibt, können Sie sich an das Straßen- und Grünflächenamt wenden und wir prüfen eine mögliche Umsetzung.