Gemäß § 12 Abs. 1 DSchG Bln ist vor Beginn von baulichen Maßnahmen (Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen, Veränderungen am Erscheinungsbild, Beseitigung (teilweise oder vollständig) an Baudenkmalen oder in deren unmittelbarer Umgebung ein Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde mit prüffähigen Unterlagen einzureichen. Erst wenn die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, darf mit den Maßnahmen begonnen werden. Die Genehmigung nach dem DSchG Bln ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (z.B. Baugenehmigung, erhaltungsrechtliche Genehmigung etc.).
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
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Antragsformular denkmalrechtliche Genehmigung
Bild: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Service-Portal Berlin
Stadtentwicklungsamt
Amtsleitung
Herr Dr. Kropp
Fachbereich Unterer Denkmalschutz
Leiter
Herr Vogt
Stadt UD L
- Raum: 3102
- Tel.: (030) 90298-2500
- E-Mail an den Unteren Denkmalschutz
Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung