Jugendhilfe im Strafverfahren

Aktuell keine offene Sprechstunde! Terminvereinbarungen nur nach telefonischer Absprache!
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) berät junge Menschen im Alter von 14 Jahren bis unter 21 Jahren, die beschuldigt werden eine Straftat begangen zu haben. Die JuHiS wird von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft über laufende Ermittlungsverfahren bzw. Anklagen gegen Jugendliche (14 Jahre bis unter 18 Jahren) und Heranwachsende (18 Jahre bis unter 21 Jahre) informiert. Das Prinzip im Jugendstrafverfahren lautet erziehen statt strafen. Die JuHiS hat in diesen Verfahren eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.

In ihrer Tätigkeit ist die Jugendhilfe im Strafverfahren unabhängig von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht. Ihre Aufgabe ist es, jungen Menschen und deren Angehörigen über das gesamte Strafverfahren Hilfestellung zu geben und die, für eine weitere straffreie Entwicklung förderlichen Aspekte, in die Verhandlung einzuführen. Daraus leitet sie einen Vorschlag zu einer geeigneten Maßnahme als Reaktion auf die Straftat ab. Aus diesem Grund ist es notwendig, die persönliche Entwicklung und die aktuelle Lebenssituation der jungen Menschen zu ergründen. Dazu nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JuHiS rechtzeitig Kontakt zu den Betroffenen auf und bieten Gespräche an. Die JuHiS berichtet der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht über die Ergebnisse der Gespräche.

In diesem Zusammenhang gehört es auch zur Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren jungen Menschen bei Schwierigkeiten und Problemen wie z.B. in den Bereichen Schule, Ausbildung, Familie und Sucht Hilfestellung anzubieten. Hierbei arbeitet die JuHiS eng mit dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes zusammen.

Eine Vorstellung des Fachbereichs mit einem Porträt von zwei Mitarbeiter*innen finden Sie in unserem Bezirksticker.

Die zuständige Sozialarbeiterin oder den Sozialarbeiter erfahren Sie unter der Nummer unseres Geschäftszimmers: 030/90298 1669.

Sollte bereits bekannt sein, wer für Sie zuständig ist, finden Sie die Kontaktdaten untenstehend:

  • Frau Schindler-Gruppenleitung

    Telefon 030/90298 4495
    E-Mail

  • Frau Beyersdorf

    Telefon 030/90298 4499
    E-Mail

  • Herr Lezin

    Telefon 030/90298 1664
    E-Mail

  • Herr Stürzebecher

    Telefon 030/90298 1666
    E-Mail

  • Frau Kühn

    Telefon 030/90298 1670
    E-Mail

  • Frau Tusch

    Telefon 030/90298 1668
    E-Mail

  • Frau Behmann

    Telefon 030/90298 4464
    E-Mail

  • Herr Matthies

    Telefon 030/90298 1619
    E-Mail