Informationen zu Masern und zum Masern-Impfnachweis

Arzt mit Impfpass in der Hand

Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Dabei trifft es auch Jugendliche und junge Erwachsene, von einer Kinderkrankheit kann man also nicht mehr sprechen. Um die Masern in Deutschland auszurotten, müssen besonders in diesen Altersgruppen noch mehr Menschen geimpft werden.

Mediziner verabreicht Spritze an einem Arm

Masernimpfpflicht

Seit dem 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft: Es besteht eine Impfnachweispflicht für den Besuch oder das Arbeiten in bestimmten Einrichtungen – Kindertagesstätten, Schulen, Heime, Flüchtlingsunterkünfte, Jugendhilfeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäuser und Rettungsdienste.

Bis zum 31.07.2022 gab es eine Übergangsfrist für den Nachweis bei bereits betreuten oder beschäftigten Personen. Nach dem Masernschutzgesetz sind Personen bei fehlendem Schutz gegen Masern (durch Impfung oder eine Erkrankung) an das Gesundheitsamt zu melden, in dem sich die jeweilige Einrichtung im Bezirk befindet. Die Formulare finden Sie unten.

Meldeformulare zur Masernimpfung

Hier können Sie Meldeformulare für fehlende Impfnachweise herunterladen:

  • Meldebogen an das zuständige Gesundheitsamt

    PDF-Dokument (288.9 kB)

  • Meldeformular für Heime und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

    PDF-Dokument (39.2 kB)

  • Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis

    PDF-Dokument (174.7 kB)

Weiterführende Informationen