Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind
Alle Kinder, die in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut werden und mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität aufweisen.
Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind
Alle betreuten Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder eine (i.d.R. infolge einer durchlebten Masernerkrankung erworbene) ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.“
Kinder, die unter einem Jahr alt sind
Kinder unter einem Jahr können also ohne Nachweis aufgenommen werden. Die Leitungen müssen jedoch beachten, dass der jeweilige Nachweis bei Erreichen der o.g. Altersgrenzen vorliegen muss. Alle anderen Kinder dürfen ohne Nachweis nicht in Kita oder Kindertagespflege neu aufgenommen und betreut werden.
Personen, die in einer Kita- oder Jugendhilfeeinrichtung arbeiten
Außerdem müssen alle Personen, die nach 1970 geboren und in einer Kita, der Kindertagespflege oder einer Jugendhilfeeinrichtung tätig sind, einen Impfnachweis erbringen.
In Zweifelsfragen empfehlen wir eine Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.