Sie haben die Möglichkeit eine Vaterschaft zu einem Kind vor- oder nachgeburtlich gebührenpflichtig beim Standesamt anzuerkennen.
Mit Geburt eines Kindes hat eine unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht. Zur Hälfte kann dieses vor- oder nachgeburtlich auf den Vater übertragen werden. Möglich ist eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt oder bei einem Notar, jedoch +nicht+ beim Standesamt.
Bei einer Eheschließung vor der Geburt des Kindes ist der Ehemann per Gesetz der Vater des Kindes und beide Elternteile haben das geteilte Sorgerecht.
Wünschen Sie eine gemeinsame Vaterschafts- und Sorgerrechtserklärung, setzen Sie sich bitte mit dem Jugendamt oder einem Notar in Verbindung.