Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung

Wichtige Information

Zur Minderung der Übertragungswege des Corona-Virus bietet das Standesamt derzeit nur eingeschränkt Termine für vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen an. Wir hoffen im Rahmen eines schrittweisen Überganges vom Notbetrieb zum regulären Dienstbetrieb zeitnah wieder vollumfänglich für Sie da sein zu können.

Vaterschaft und Sorgerecht - Grundinformationen

Sie haben die Möglichkeit eine Vaterschaft zu einem Kind vor- oder nachgeburtlich gebührenpflichtig beim Standesamt anzuerkennen.

Mit Geburt eines Kindes hat eine unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht. Zur Hälfte kann dieses vor- oder nachgeburtlich auf den Vater übertragen werden. Möglich ist eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt oder bei einem Notar, jedoch +nicht+ beim Standesamt.

Bei einer Eheschließung vor der Geburt des Kindes ist der Ehemann per Gesetz der Vater des Kindes und beide Elternteile haben das geteilte Sorgerecht.

Wünschen Sie eine gemeinsame Vaterschafts- und Sorgerrechtserklärung, setzen Sie sich bitte mit dem Jugendamt oder einem Notar in Verbindung.

Voraussetzung für eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung

  • Mindestens einer von Ihnen hat seinen melderechtlichen Wohnsitz im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
  • Persönliche Vorsprache beider Elternteile, ggf. zusätzlich mit Dolmetscher
  • Nachfolgende Unterlagen sind im Original vorzulegen
    • Personalausweise oder Reisepässe und Wohnsitz-Anmeldebestätigung
    • Mutterpass
    • Geburtsurkunden (ausländische Urkunden, sofern nicht international ausgestellt, bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache)
    • Sollte einer von Ihnen bereits verheiratet gewesen sein, sind zusätzlich die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil jeweils im Original zusätzlich vorzulegen. Ist eine Scheidung anhängig, wird eine Bestätigung vom Amtsgericht benötigt, aus der auch das Aktenzeichen der Scheidung ersichtlich ist.
    • Verwaltungsgebühren in Höhe von 40,00 Euro unbar

Warum müssen beide Elternteile erscheinen?

Es ist die persönliche Vorsprache beider Elternteile notwendig, da auch die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung durch die Mutter erforderlich ist. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Dolmetscher und Übersetzer

  • Die zugelassenen Übersetzer(innen) sind verzeichnet unter Gerichtsdolmetscherverzeichnis.
  • Sollte ein Elternteil nicht der deutschen Sprache mächtig sein, ist bei Vorsprache im Standesamt ein(e) Dolmetscher(in) mitzubringen.
  • Anfallende Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten sind durch die Antragsteller zu begleichen.

Terminbuchung

Das nachfolgende Angebot zur Anfrage einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung richtet sich derzeit ausschließlich an werdende Eltern mit einem Wohnsitz im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, deren Kind noch nicht geboren ist.

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