Beistandschaften - Beratung / Unterstützung

Sorgerecht - Wortwolke

Liebe Eltern,
sehr geehrte Antragsteller*innen,

herzlich willkommen auf den Seiten der Beistandschaft. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen und ausreichend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Wir stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail ( Beistandschaft@ba-fk.berlin.de ) zu allen Fragestellungen rund um das Thema Beistandschaften zur Verfügung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail. Anträge und Unterlagen können per Post und/oder E-Mail übersandt werden. Für die Übersendung per E-Mail beachten Sie bitte, dass die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten Unbefugten zugänglich sein können. Beachten Sie dazu bitte auch das Hinweis- und Informationsblatt Datenschutz.

Ihr Jugendamt

Im Jugendamt gibt es folgende Angebote:

  • Beistandschaften für die Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung des Unterhalts minderjähriger Kinder

Antragsberechtigt sind Elternteile, denen die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht oder die bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind in Ihrem Haushalt betreuen. Der Antrag kann auch von einem ehrenamtlichen Vormund, sowie von einer Pflegeperson, der nach § 1630 Absatz 3 BGB Angelegenheiten der elterlichen Sorge übertragen wurden, gestellt werden. Er kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden.

  • Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten minderjähriger Kinder, sowie zur Klärung der Vaterschaft
  • Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt
  • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zum 21. Lebensjahr bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Beratung über die Abgabe der Sorgeerklärung
  • Auskunft über die alleinige elterliche Sorge
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich und fügen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und Ihres Personalausweises bzw. Passes mit Anmeldebescheinigung bei. Antragsberechtigt ist die Mutter des Kindes. Bitte nutzen Sie das hinterlegte Formular:
  • Antrag auf Auskunft über die Alleinsorge Stand 23.11.2022

    PDF-Dokument (204.1 kB)

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes (vor der Geburt nach dem Familiennamen der Mutter).

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen

Merkblätter der Beistandschaft

  • Hinweis- und Informationsblatt Datenschutz

    PDF-Dokument (216.6 kB)

  • Information für die unverheiratete Mutter

    PDF-Dokument (207.5 kB)

  • Hinweise zur Beistandschaft

    PDF-Dokument (254.9 kB)

  • Hinweise für junge Volljährige

    PDF-Dokument (246.9 kB)

  • Hinweise zur Sorgeerklärung

    PDF-Dokument (355.0 kB)

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