Bürgerentscheid „Rettet das Fraenkelufer zwischen Admiralbrücke und Erkelenzdamm!“ in Friedrichshain-Kreuzberg am 27. November 2016

Das Bezirksamt hat festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Rettet das Fraenkelufer zwischen Admiralbrücke und Erkelenzdamm!“ mit der erforderlichen Zahl der Unterstützungsunterschriften zustande gekommen ist. Einigungsgespräche zwischen den Initiatorinnen und Initiatoren und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) führten zu keinem Ergebnis. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, dem 27. November 2016, statt.

Vorläufiges Ergebnis

Das vorläufige Ergebnis des Bürgerentscheides finden sie hier.

Endgültiges Ergebnis

Das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheides finden sie hier.

  • Wie lautet die Abstimmungsfrage?
    “Sind Sie für den Erhalt des Fraenkelufers in Berlin-Kreuzberg in seiner jetzigen Gestalt mit allen Büschen und Grünflächen, mit dem Querparken auf der Uferseite, den Freiflächen zwischen den Parkplätzen sowie der schneckenförmigen Treppe am Wiesental und stimmen Sie für eine Instandsetzung und gegen den vom Bezirksamt geplanten Umbau?”
  • Amtliche Informationen zum Bürgerentscheid

    PDF-Dokument (109.4 kB)

  • Informationen für Personen die nicht im Melderegister gemeldet sind

    PDF-Dokument (251.2 kB)

Übersicht zu den Themenfeldern auf dieser Seite

Wer ist Abstimmungsberechtigt?

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag des Bürgerentscheids das 16. Lebensjahr vollendet haben. Alle Stimmberechtigten müssen seit mindestens drei Monaten, also seit dem 27.08.2016, ununterbrochen in Berlin, und am 16.10.2016 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ihren Wohnsitz haben.
Auch darf keiner der in § 2 Landeswahlgesetz (LWG) genannten Gründe, die zum Ausschluss vom Wahlrecht führen, vorliegen.

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Abstimmung?

Ihren Personalausweis oder Reisepass (oder einen anderen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis) und die Abstimmungsbenachrichtigung.
Sie können aber auch abstimmen, wenn Sie die Abstimmungsbenachrichtigung nicht mitbringen.

Wo ist mein Abstimmungslokal?

Weitere Informationen zu den Abstimmungslokalen finden sie hier.

Sie möchten schon vor dem Abstimmungstag abstimmen?

Beantragen Sie dazu Briefabstimmungsunterlagen. Der Antrag kann bis zum 25. November 2016, 18.00 Uhr, gestellt werden. Wenn die Zusendung ihrer Briefabstimmungsunterlagen ins Bundesgebiet oder ins Ausland erfolgen soll, bitten wir unbedingt die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Die ausgefüllten Briefabstimmungsunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 27. November 2016, 18.00 Uhr, beim Bezirkswahlamt Friedrichshain-Kreuzberg eingegangen sein. Abstimmungsberechtigte, die mit Brief abstimmen, haben für die Wahrung des Abstimmgeheimnisses in ihrem persönlichen Bereich selbst Sorge zu tragen.

ACHTUNG!

Bei Erteilung eines Abstimmungsscheines wird hinter Ihrem Namen im Abstimmungsverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Abstimmungsscheines entweder per Brief oder in einem beliebigen Abstimmungslokal im Bezirk abstimmen.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 – 108d des Strafgesetzbuches).

Es ist unzulässig, den Antrag auf einen Abstimmungsschein für eine andere Person zu stellen! Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Auf die vorstehenden allgemeinen Hinweis wird verwiesen.

  • Wie können Sie die Briefabstimmungsunterlagen beantragen?
  • Elektronisch

    Seit dem 22.11.2016 steht der elektronische Abstimmungsscheinantrag nicht mehr zur Verfügung.

    Sie können ab jetzt direkt vor Ort in eine der beiden Briefwahlstellen brieflich abstimmen. Die Öffnungszeiten können Sie auf dieser Seite entnehmen.

  • Per Fax an

    030/90298-3263

  • Per Post an

    Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Frankfurter Allee 35/37
    10247 Berlin

  • Entweder mit dem Antrag auf der Rückseite ihrer Abstimmungsbenachrichtigung oder formlos. Der Antrag muss aber folgende Angaben enthalten:

    • Name,
    • Vorname,
    • Adresse in Berlin (Straße, Hausnummer, Postleitzahl)
    • Geburtsdatum
    • Adresse an die die Briefabstimmungsunterlagen gesendet werden sollen.
  • Briefabstimmung vor Ort

    Die Beantragung ist ab dem
    31.10.2016 möglich!

  • Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin
    Aufgang A (Volkshochschule),
    Raum 3101

    Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin
    2. Etage,
    Raum 2065

  • Sprechzeiten

  • Montag
    Dienstag und Donnerstag
    Mittwoch und Freitag

    8 Uhr bis 15 Uhr
    8 Uhr bis 18 Uhr
    8 Uhr bis 13 Uhr
    Am Freitag, den 25.11.2016 ist die Briefabstimmungsstelle von 8 Uhr – 18 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Briefabstimmung nicht telefonisch gestellt werden kann.

Kann ich als Abstimmungshelferin oder Abstimmungshelfer tätig sein?

Ja. Nähre Informationen hierzu finden Sie hier.
Um als Abstimmungshelferin oder Abstimmungshelfer tätig zu sein, ist es ersteinmal notwendig die Bereitschaftserklärung ausgefüllt an das Bezirkswahlamt zusenden.

  • Bereitschaftserklärung

    PDF-Dokument (25.6 kB)

Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?

  • Ein Bürgerentscheid ist nur erfolgreich, wenn die Vorlage von der Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zugleich von mindestens 10 Prozent der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der für die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten angenommen wurde. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als abgelehnt.