Für Wahlen und Abstimmungen sucht das Bezirkswahlamt Friedrichshain-Kreuzberg zahlreiche Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Wer kann als Wahlhelferin und Wahlhelfer tätig werden?
Als Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt ist. Der Hauptwohnsitz in Berlin ist nicht erforderlich. Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen.
Wo kann die Helferin oder Helfer tätig werden?
Es wird versucht, den Einsatzwünschen zu entsprechen. Die Anschriften der Wahllokale zu den aktuellen Wahlen und Abstimmungen in unserem Bezirk erhalten Sie im Bezirkswahlamt.
Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand?
Die Tätigkeit beginnt um 7 Uhr (Öffnung der Wahllokale ist um 8 Uhr) und endet nach der Auszählung der Stimmen. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung und dauert ca. 2 Stunden. In Absprache mit den anderen Wahlhelfern können Sie selbstverständlich zwischendurch Pausen machen.
Welche Aufgaben hat die Wahlhelferin und der Wahlhelfer?
Je nach Wahl oder Abstimmung werden im Vorstand eines Wahllokals in der Regel fünf bis sieben Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Helferinnen und Helfer durch Schulungen und Informationsmaterial.