Wichtige Änderung zum Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S
Pressemitteilung Nr. 271 vom 04.10.2024
Seit dem 1. Oktober 2024 wurde die Ausstellung von Berechtigungsnachweisen durch die Leistungsbehörden, darunter auch die Wohngeldbehörden, eingestellt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch keine VBB-Kundenkarten Berlin S mehr ausgestellt werden. Die bereits ausgegebenen VBB-Kundenkarten behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zu dem jeweils angegebenen Ablaufdatum.
Ab dem 1. Januar 2025 wird zur Berechtigung zum Erwerb des Berlin-Ticket S der aktuelle, gültige Leistungsbescheid (zum Beispiel der Wohngeldbescheid) als Nachweis ausreichen. Dabei kann der Bescheid in Kopie und auch in geschwärzter Form vorgelegt werden.
Oliver Nöll, stellvertretender Bürgermeister und Bezirksstadtrat: „Ich halte das Vorgehen für datenschutzrechtlich bedenklich und zudem für diskriminierend. Menschen, die von Transferleistungen abhängig sind, in aller Öffentlichkeit zu zwingen, ihre Leistungsbescheide samt sensibler Daten vorlegen zu müssen, ist nicht akzeptabel. Ich habe die klare Erwartung, dass die zuständige Senatsverwaltung und die landeseigene BVG hier zu einer schnellen, praktikablen – vor allem diskriminierungsfreien – Lösung kommen.“
Weitere Informationen zum Erwerb des Berlin-Ticket S sind auf der offiziellen Website der Senatsverwaltung für Soziales verfügbar.
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