Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen

Blick über Berlin mit Fernsehturm und Dom im Hintergrund

Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S

Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. In Berlin haben diese Personen daher Anspruch auf vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Zur Nutzung dieser Vergünstigung reicht der Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis aus. Mit diesem Dokument können Berlinerinnen und Berliner sowohl die allgemeinen Vergünstigungen des Landes Berlin als auch das Berlin-Ticket S (Sozialticket) in Anspruch nehmen.

Das Berlin-Ticket S ist eine preisreduzierte Monatskarte für den Tarifbereich AB und ermöglicht die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Preis des Tickets von 27,50 Euro auf 9,00 Euro gesenkt.
Trotz notwendiger Haushaltseinsparungen im Jahr 2025 ist es dem Senat gelungen, das bisherige Angebot des Berlin-Tickets S, nunmehr ab April 2025 zu einem Preis von 19 Euro monatlich, für die Zukunft aufrechtzuerhalten und Menschen in Berlin im bundesweiten Vergleich ein noch immer günstiges Verkehrsangebot zu ermöglichen. Damit endet die bisherige Bereitstellung des Berlin-Tickets S im Tarifbereich AB zu einem Preis von neun Euro monatlich mit Wirkung zum 31. März 2025. Weitere Änderungen des Tarifangebotes Berlin-Ticket S sind vorerst nicht vorgesehen.

Zum 1. Januar 2025 endet das seit 2023 bestehende Interimsverfahren zur Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S auf Basis eines Berechtigungsnachweises. Ab diesem Zeitpunkt sind weder ein Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich. Das Berlin-Ticket S ist dann in Kombination mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument gültig. Diese Dokumente müssen bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgelegt werden. Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte sind, können diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin nutzen.

Achtung: Ab dem 1. Januar 2025 ist nicht mehr die BG-Nummer zu verwenden.

Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, müssen ab dem 01. Januar 2025 der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen sowie der Leistungsbescheid oder ein Leistungsnachweis mitgeführt werden. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis übereinstimmen.

Bei Fragen zu den Änderungen des Berlin-Tickets S oder allgemeinen Anliegen zum Berlin-Ticket S können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft. Falls Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden können, steht Ihnen alternativ unsere E-Mail zur Verfügung.

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Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Sie wollen das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen

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Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf das Berlin-Ticket S? Welcher Nachweis ist dafür erforderlich? Kann man weiterhin die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen, um das Berlin-Ticket S zu nutzen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Weitere Informationen

Ermäßigte Angebote

Durch die Nutzung des Leistungsbescheides oder Leistungsnachweises soll die gesellschaftliche Teilhabe auch in anderen Bereichen erleichtert werden. Wie bereits beim Berechtigungsnachweis wird so ein vergünstigter Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten, ermöglicht.