„berlinpass“ – jetzt neu „Berechtigungsnachweis“: Änderungen ab Januar 2023
Pressemitteilung Nr. 5 vom 10.01.2023
Der stellvertretende Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales, Oliver Nöll, informiert:
Der berlinpass wird seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr von den Bürgerämtern, sondern je nach Art des Leistungsbezuges von den jeweiligen Leistungsstellen ausgestellt, beispielsweise dem Amt für Soziales, dem Jobcenter oder dem Wohnungsamt.
Zeitgleich wird der berlinpass durch den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S ersetzt. Der neue Berechtigungsnachweis wird automatisch von der entsprechenden Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum der Leistungsbewilligung verschickt. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist grundsätzlich nicht nötig.
Der Berechtigungsnachweis ermöglicht einen vergünstigten Zugang zu Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten sowie den Erwerb des Berlin-Ticket-S (Sozialticket).
Weitergehende Informationen zum Berechtigungsnachweis finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/bn-berlin-ticket-s-faq-1268079.php
Vom 1. Januar bis zum 31. März 2023 gilt folgende Übergangsregelung:
Ist der bisherige berlinpass für 2023 noch gültig, kann man mit diesem wie gewohnt das Berlin-Ticket S erwerben und so auch die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen.
Sollte der berlinpass nach dem 1. Januar 2023 nicht mehr gültig sein, können bestehende Vergünstigungen durch Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides in Kopie genutzt werden.
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