Fragen und Antworten - Nutzung des Berlin-Ticket S

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Das im Jahr 2023 eingeführte Interimsverfahren zur Ausstellung eines Berechtigungsnachweises mit QR-Code und einer VBB-Kundenkarte Berlin S wird zum 1. Januar 2025 eingestellt. Ab 2025 können Sie die Vergünstigungen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen, indem Sie Ihren Leistungsbescheid oder einen Leistungsnachweis vorlegen.

Achtung: Ab dem 1. Januar 2025 ist nicht mehr die BG-Nummer zu verwenden.

Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, muss ab dem 01. Januar 2025 der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen sowie der Leistungsbescheid oder der Leistungsnachweis mitgeführt werden. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis übereinstimmen.

Bei Fragen zu den Änderungen des Berlin-Tickets S oder allgemeinen Anliegen können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft. Falls Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden können, steht Ihnen alternativ unsere E-Mail zur Verfügung.

  • Wer hat Anspruch auf das Berlin-Ticket S?

    Das Berlin-Ticket S sowie weitere Vergünstigungen können von allen Personen mit Wohnsitz in Berlin genutzt werden, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

    1. Bürgergeld (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld)
    2. Sozialhilfe
    3. Grundsicherung im Alter
    4. Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
    5. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    6. Wohngeld
    7. Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen:
      • Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
      • Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BRehaG)
      • Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 144 SGB XIV
      • Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 89 SGB XIV
      • NS-Ausgleichsrente nach § 13 Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG)

    Darüber hinaus können bei den Leistungen A bis E auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der leistungsberechtigten Person (Familienangehörige) sowie die Haushaltsmitglieder eines Wohngeldempfängers die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

    Dies gilt auch für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken. Als Nachweis der Berechtigung ist durch diese Personen neben dem Leistungsbescheid selbst die Anlage zum Bescheid, der Berechnungsbogen, vorzuzeigen.

    Auch Personen im Berliner Justizvollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Vollzuges teilnehmen, können das Berlin-Ticket S nutzen.

    Zusätzlich wird ein Leistungsnachweis für die Nutzung des Berlin-Ticket S und weiteren Vergünstigungen auf Antrag auch an Personen ausgegeben, die
    • in Berlin leben (z.B. in einer besonderen Wohnform, einem Heim) und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen oder
    • in Berlin ihren Wohnsitz haben und in einem anderen Bundesland Opferrenten oder Ausgleichsleistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen beziehen.

    Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII oder andere nicht hier aufgeführte Leistungen beziehen, haben keinen Anspruch auf die Nutzung des Berlin-Ticket S.

  • Können auch Kinder und Jugendliche das Berlin-Ticket S nutzen?
    • Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerausweis I (allgemeinbildende Schulen sowie berufliche Schulen mit Vollzeitunterricht im Tarifbereich AB),
    • Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, und
    • Kinder und Jugendliche ohne Schulplatzzuweisung, die jedoch schulpflichtig sind,
      können in Berlin das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB nutzen. Die dafür notwendige fahrCard der BVG kann online bestellt werden.

    Alle anderen Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe die Fahrtkosten erstattet bekommen (BuT-Schülerbeförderung). Kinder und Jugendliche, die weder das kostenlose Schülerticket noch die BuT-Schülerbeförderung erhalten, können das Berlin-Ticket S mit dem Leistungsbescheid oder dem Leistungsnachweis nutzen.

    Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket: Das Bildungspaket – Berlin.de (Das Bildungspaket)

  • Welcher Nachweis ist für die Nutzung des Berlin-Ticket S erforderlich?
    Das Berlin-Ticket S können Sie ab Bewilligung Ihrer Leistungen von Ihrer Leistungsstelle für den Zeitraum der Leistungsbewilligung nutzen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sie müssen hierfür lediglich eines der nachfolgenden Nachweise vorzeigen:
    • Ihren aktuell gültigen Leistungsbescheid (gerne auch in Kopie und geschwärzt) zusammen mit einem amtlichen Ausweis,
    • Ihren aktuell gültigen Leistungsnachweis im Original zusammen mit einem amtlichen Ausweis oder
    • Ihre aktuell noch gültige VBB-Kundenkarte Berlin S.
    Zur Nutzung bis zum 31.12.2024, tragen Sie auf dem Berlin-Ticket S
    • Ihre BG-Nummer des Leistungsbescheides (nur für Bürgergeld-Empfänger/innen),
    • das Aktenzeichen des Leistungsbescheides oder Leistungsnachweises oder
    • die Nummer Ihrer VBB-Kundenkarte Berlin S

    ein.

    ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2025 muss der vollständige Vor- und Nachname auf dem Berlin-Ticket S eingetragen sowie der Leistungsbescheid, der Leistungsnachweis oder die VBB-Kundenkarte Berlin S mitgeführt werden. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

    Diese Regelungen gelten bis vorerst 30.06.2025.

  • Was muss ich tun, wenn ich noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen möchte?

    Anspruchsberechtigte Personen, die noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen möchten, können dies bis zum 30. November 2024 hier tun. Die beantragten VBB-Kundenkarten Berlin S werden bis zum 31. Dezember 2024 ausgestellt und versandt. Sie behalten ihre Gültigkeit und können als Nachweis für die Nutzung des Berlin-Ticket S verwendet werden. In diesem Fall muss die Nummer der VBB-Kundenkarte Berlin S auf dem Berlin-Ticket S eingetragen werden.

    ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2025 muss auch hier der vollständige Vor- und Nachname auf dem Berlin-Ticket S eingetragen sowie die gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitgeführt werden. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

  • Wie lange gilt meine Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S?

    Die Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S orientiert sich in der Regel an der Dauer Ihrer Leistungsbewilligung oder des Leistungsnachweises. Mit jedem neuen Bewilligungsbescheid oder Leistungsnachweis können Sie das Berlin-Ticket S bis zum Ablauf weiterhin nutzen.

  • Wie bekomme ich meine Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit?

    Damit Sie die Vergünstigungen zum Beispiel für das Theater, die Berliner Bäder Betriebe, den Tierpark oder die Bibliotheken nutzen können, müssen Sie den Leistungsbescheid (gerne auch in Kopie und geschwärzt) oder den Leistungsnachweis im Original bei dem jeweiligen Anbieter vorzeigen.

    Alle Angebote in Berlin finden Sie auf dieser Angebotsseite.

  • Wie kann ich das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen?
    Muster Berlin-Ticket S
    Um das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen zu können, benötigen Sie entweder einen aktuellen Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder eine aktuell gültige VBB-Kundenkarte Berlin S. Mit einem dieser Nachweise können Sie das Berlin-Ticket S wie gewohnt am Automaten, in den Verkaufsstellen oder in der App erwerben. Bitte tragen Sie bis zum 31. Dezember 2024 auf dem Berlin-Ticket S oder in der App
    • die BG-Nummer Ihres Leistungsbescheides (Bürgergeld),
    • das Aktenzeichen des Leistungsbescheides
    • das Aktenzeichen des Leistungsnachweises oder
    • für Besitzer der VBB-Kundenkarte Berlin S, die Nummer der VBB-Kundenkarte Berlin S

    ein.

    Bei der Nutzung von Bus und Bahn müssen Sie stets

    • einen gültigen Leistungsbescheid (gerne auch in Kopie und geschwärzt), den Leistungsnachweis im Original oder die noch gültige VBB-Kundenkarte Berlin S sowie
    • das gültige Berlin-Ticket S mit der entsprechenden Nummer darauf und
    • ein gültiges Ausweisdokument

    dabeihaben.

    ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2025 muss nicht mehr das Aktenzeichen, sondern der vollständige Vor- und Nachname auf dem Berlin-Ticket S eingetragen werden. Der Name auf dem Berlin-Ticket S muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, im Leistungsnachweis oder auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.
    Diese Regelung gilt bis vorerst 30. Juni 2025.

  • Wie kann ich meinen Leistungsbescheid schwärzen?
    Geschwärzter Musterbescheid
    Um Vergünstigungen für das Theater, die Berliner Bäderbetriebe, den Tierpark, die Bibliotheken oder das Berlin-Ticket S nutzen zu können, können Sie Ihren Leistungsbescheid (auch in Kopie) vorlegen. Es ist auch möglich, den Leistungsbescheid zu schwärzen. Verwenden Sie möglichst eine Kopie des Leistungsbescheides. Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen aber lesbar bleiben:
    • Kopfbogen
    • Überschrift/Betreff
    • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
    • Kundennummer oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
    • Bewilligungszeitraum.

    Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

    ACHTUNG: Diese Regelung gilt nur für Leistungsbescheide. Sofern Sie das Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis verwenden, ist dieser im Original zu verwenden.

  • Was ist ein Leistungsnachweis und wer erhält ihn?
    Anschreiben zum Nachweis zur Nutzung des Berlin-Ticket S und weiterer Vergünstigungen

    Anschreiben mit Leistungsnachweis zur Nutzung des Berlin-Ticket S und weiterer Vergünstigungen in Berlin

    Personen, die in Berlin Ihren Wohnsitz haben und einem der folgenden Rechtskreise angehören, erhalten ihren Leistungsnachweis wie folgt:

    • LAGeSo (Personen, die in Berlin leben und Opferrenten oder Ausgleichsleistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen von einem anderen Bundesland beziehen). Bitte wenden Sie sich formlos an das Landesamt für Gesundheit und Soziales und fügen Sie Ihren Leistungsbescheid bei.
    • LABO (Beziehende einer NS-Ausgleichsrente nach § 13 PrVG) Bitte wenden Sie sich formlos an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
    • JVA (Personen im Berliner Justizvollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Vollzuges teilnehmen.) Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson in der Justizvollzugsanstalt.
    • Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg (Personen, die in Berlin leben (z.B. in einer besonderen Wohnform, einem Heim) und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen) Füllen Sie das Übersendungsschreiben aus, lassen Sie es von Ihrer Unterkunft abstempeln und unterschreiben und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Leistungsbescheides an das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Soziales, Sekretariat Amtsleitung, Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin. Sie erhalten dann von dort Ihren Leistungsnachweis per Post zugeschickt.

    Am unteren Ende des Anschreibens ist ein abtrennbarer Bereich, der als Leistungsnachweis gilt. Dieser muss durch die ausstellende Behörde gestempelt, unterschrieben und mit einem QR-Code-Aufkleber versehen sein.
    Dieser abgetrennte Leistungsnachweis kann für die Nutzung des Berlin-Ticket S (Sozialticket) sowie für weitere Vergünstigungen verwendet werden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Sollten Sie auf dieser Seite keine Antwort auf Ihre Frage erhalten haben:

    • Bei allen Fragen im Hinblick auf den Leistungsbescheid können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Leistungsstelle wenden.
    • Für Anfragen zu den Änderungen des Berlin-Tickets S oder allgemeinen Anliegen können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft.
    • Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben und hier keine Hilfe finden, können Sie Ihre Anfrage gerne an uns richten.
  • Übersendungsschreiben - Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg / Nur für Personen, die in Berlin leben (z.B. in einer besonderen Wohnform, einem Heim) und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen.

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