Großes Interesse an Informationen zu Minijob und Mindestlohn
Bild: Peter Schulz / Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Insgesamt 75 Menschen nahmen an Inforunden zum Thema „Minijob – geht da mehr?“ am 18. Oktober im Berufsinformationszentrum (BIZ) teil. Im Rahmen der Veranstaltung gab es Informationen zu den Neuregelungen von Mindestlohn und Minijob ab dem 1. Oktober 2022, zu den Bildungs- und Fördermöglichkeiten des Jobcenters sowie zu Arbeitsrecht und Beratungsangeboten im Minijob.
Zum 1. Oktober 2022 hat sich der bundesweite, gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde erhöht. Der Mindestlohn gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag ein niedrigerer Stundenlohn festgehalten wird. Der Mindestlohn gilt auch für Überstunden und auch für Minijobber*innen. Für das korrekte Arbeitsentgelt ist eine Erfassung der Arbeitszeit enorm wichtig! Wir empfehlen eine Dokumentation über einen Arbeitszeitkalender (hier z.B. vom BEMA). In vielen Branchen gibt es zusätzlich höhere Branchenmindestlöhne, z.B. Pflege, Gebäudereinigung, Bau.
Auch die Verdienstgrenze für einen Minijob stieg zum 1. Oktober auf 520 Euro, zukünftig werden Mindestlohn und Verdienstgrenze gemeinsam angehoben, so dass ein Minijob eine Beschäftigung von maximal 10 Stunden in der Woche ermöglicht. Auch im Minijob gilt das Arbeitsrecht, hier finden Sie Informationen zum Arbeitsrecht im Minijob als Flyer und FAQ.
Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg bietet eine Vielzahl von Angeboten und Fördermöglichkeiten, um aus dem Minijob heraus eine höhere Stundenzahl und bessere Berufsperspektive zu entwickeln. So werden zum Beispiel Weiterbildung und Umschulungen gefördert aber auch Einstellungshilfen durch Eingliederungszuschuss gefördert. Näheres finden Sie auf der Seite des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg.
Die zwei Inforunden „Minijob – geht da mehr?“ am 18. Oktober wurden bereits das zweite Jahr in Folge als gemeinsame Veranstaltung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg und des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt.
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