Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn gilt auch für die Arbeit im MInijob.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung, der sogenannte Minijob, maximal 538 Euro im Monat.
Vor dem Gesetz sind Minijobs allen anderen Jobs gleichgestellt. Es gilt das normale Arbeitsrecht. In diesem Flyer finden Sie Informationen über Ihre Rechte im Minijob.
Wenn Sie sich bei Fragen zum Thema Arbeits-Recht an das Bürger-Telefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefon-Nummer: 030 221 911 004 (montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr).
Die Beauftragten für Gute Arbeit beantworten ebenso gerne Ihre Fragen zum Arbeitsverhältnis, zu Arbeitsbedingungen, zur Entlohnung oder Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Melden Sie sich, gemeinsam finden wir Lösungen und Antworten.