Bild: Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro
Vorstellung des Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüros
16.02.2022
Kinder haben ein Recht auf Beteiligung. So steht es in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die in Deutschland seit 1992 gilt. Da Kinder allerdings kein Wahlrecht haben, müssen andere Instrumente und Mittel zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gefunden werden, damit sie sich bei Entscheidungen und Projekten, die sie betreffen, äußern und ihre Ideen einbringen können. Vorstellung des Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüros