Beitritt: B‘90/Die Grünen
Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Pendlerverkehre, der Zunahme der Berliner Bevölkerung und der Verdichtung der Stadt wird das Bezirksamt aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die den Vorrang der Anwohner*innen und des Lieferverkehrs gegenüber dem Zielverkehr außerhalb der Innenstadt sicherstellen.
- Es sind weitere besonders geeignete Gebiete zur Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung festzulegen. Vor der Anordnung ist die Wohnbevölkerung rechtzeitig zu informieren.
- Das Instrument des reinen Anwohnerparkens ist zu überprüfen.
- Es ist frühzeitig der Dialog mit der Wirtschaft zu suchen und zusätzliche Lieferzonen einzurichten.
Der BVV ist bis zum 31.12.2022 zu berichten.
Ursprungstext:
Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Pendlerverkehre, der Zunahme der Berliner Bevölkerung und der Verdichtung der Stadt wird das Bezirksamt aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die den Vorrang der Anwohner*innen und des Lieferverkehrs gegenüber dem Zielverkehr außerhalb der Innenstadt sicherstellen.
- Es sind zunächst drei besonders geeignete Gebiete zur Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung zu identifizieren, bei denen die Nachfrage nach Parkplätzen erheblich höher als das Angebot ist und/oder wo ein Wegfall von Parkplätzen aufgrund der Planungen der „protected Lanes“ zu erwarten ist. Vor der Anordnung ist die Wohnbevölkerung mit professioneller externer Unterstützung in der Kommunikation einzubeziehen. Die Umsetzung soll in enger Zusammenarbeit mit der Hauptverwaltung erfolgen, für die in der Koalitionsvereinbarung eine fachliche Unterstützung und eine koordinierende Rolle gegenüber den Bezirken vorgesehen ist.
- Das Instrument des reinen Anwohnerparkens ist zu prüfen.
- Im Dialog mit der bezirklichen Wirtschaft ist ein Katalog für zusätzliche Lieferzonen vorzulegen und umzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.