Auszug - Umsetzung eines Parkraummanagements in unserem Bezirk  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0980/5 Umsetzung eines Parkraummanagements in unserem Bezirk
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Dr. Murach 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Murach erläutert, dass in 25 Straßen die NOX-Werte im Raum Charlottenburg-Wilmersdorf überschritten worden wären. Der ADAC und die Springer-Presse hätten sich empört. Die Gesundheit der Anwohner müsse gesichert werden. Deshalb sollte der CO2-Verbrauch ein wichtiger Bestandteil des Gesamtverkehrskonzeptes werden und auf den Quell- und Ziehverkehr geachtet werden.

BV Sempf erläutert den Änderungsantrag.

BV Bergmann fragt, ob es um zusätzliche, weitere Parkraumbewirtschaftung gehe. Im Innenring werde die Parkraumbewirtschaftung bereits geplant. Er wirft außerdem ein, dass man bei Anwohnerparkplätzen im gesamten Gebiet irgendwann nirgends mehr parken könne. Das würde dann zu einer Zunahme des Verkehrs führen.

BV Sell zählt auf, dass der Antrag für ihn bereits durch Handeln des Bezirksamtes erledigt sei und dass er es realitätsfern finde, wenn es keinen freien Parkraum mehr gebe. Er beantragt, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

BV Zimmer findet es unterstützenswert, dass man als BVV ein Zeichen für die Parkraumbewirtschaftung setze. Im Bezirk gebe es genügend U-Bahn-Linien, weshalb keiner auf ein Auto angewiesen sei. Wenn man Parken wolle, dann solle man dafür einen Preis für den öffentlichen Raum entrichten.

BV Murach erläutert, dass man in einer Gesamtbilanz sehen könne, dass der Verkehr durch Parkraumbewirtschaftung um 10% gedämpft werde. Er wohne in einer Region, in der es keine Bewirtschaftung gebe. Dort würden Lieferfahrzeuge einfach abgestellt werden. Nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung müsse ständig evaluiert und feinjustiert werden.

BV Weise fragt, ob ein Anwohnerparkplatz auch von Besuchern genutzt werden könne. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen möchte darüber hinaus dem Antrag beitreten.

BV Zels fragt, ob die Gesundheit der Bürger beim Anwohnerparken mitbedacht worden wäre. Eine ambulante Pflege beispielsweise müsse auch ihr Fahrzeug abstellen können

BD Berhorst findet den Antrag sinnvoll, um die Bürger zu entlasten.

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass Besuchervignetten beantragt werden könnten. Auch Betriebsvignetten für die ambulante Pflege können regulär ausgestellt werden.

Herr Herzog ergänzt, dass im Jahr 2022 313 Anträge für eine Vignette für die ambulante Pflege gestellt worden wären.

BzStR Schruoffeneger sagt, dass Anwohnerparken nie ein flächendeckendes Modell sein könne, da es im Raum Berlin restriktive Maßnahmen zur Größe dieser Gebiete geben würde. Der Senat hätte sich für die Durchführung der Parkraumbewirtschaftung auf StVO-Ebene durchzuführen. Das würde die Bezirke nun in die Rolle bringen, jedes LOR zu überprüfen und den Parkraum nachzuvollziehen. Das wäre sehr langwierig.
BzStR Schruoffeneger informiert außerdem, dass 40% der neu zugelassenen Fahrzeuge elektrisch seien. Man müsse also mit den Lademöglichkeiten nachziehen, um nicht rückständig zu sein.

BV Sell weist noch einmal darauf hin, dass der Antrag in großen Teilen bereits abgearbeitet sei.

Abstimmungsergebnis dazu, ob der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei

 

Zustimmung: 4  Ablehnung: 11 Enthaltung: 2 

 

Abstimmungsergebnis zur geänderten Fassung

 

Zustimmung: 11 Ablehnung: 6  Enthaltung: 0

 


Beitritt: B‘90/Die Grünen

 

Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Pendlerverkehre, der Zunahme der Berliner Bevölkerung und der Verdichtung der Stadt wird das Bezirksamt aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die den Vorrang der Anwohner*innen und des Lieferverkehrs gegenüber dem Zielverkehr außerhalb der Innenstadt sicherstellen.

 

  • Es sind weitere besonders geeignete Gebiete zur Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung festzulegen. Vor der Anordnung ist die Wohnbevölkerung rechtzeitig zu informieren.

 

  • Das Instrument des reinen Anwohnerparkens ist zu überprüfen.

 

  • Es ist frühzeitig der Dialog mit der Wirtschaft zu suchen und zusätzliche Lieferzonen einzurichten.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2022 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Pendlerverkehre, der Zunahme der Berliner Bevölkerung und der Verdichtung der Stadt wird das Bezirksamt aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die den Vorrang der Anwohner*innen und des Lieferverkehrs gegenüber dem Zielverkehr außerhalb der Innenstadt sicherstellen.

 

  • Es sind zunächst drei besonders geeignete Gebiete zur Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung zu identifizieren, bei denen die Nachfrage nach Parkplätzen erheblich höher als das Angebot ist und/oder wo ein Wegfall von Parkplätzen aufgrund der Planungen der „protected Lanes“ zu erwarten ist. Vor der Anordnung ist die Wohnbevölkerung mit professioneller externer Unterstützung in der Kommunikation einzubeziehen. Die Umsetzung soll in enger Zusammenarbeit mit der Hauptverwaltung erfolgen, für die in der Koalitionsvereinbarung eine fachliche Unterstützung und eine koordinierende Rolle gegenüber den Bezirken vorgesehen ist.
  • Das Instrument des reinen Anwohnerparkens ist zu prüfen.
  • Im Dialog mit der bezirklichen Wirtschaft ist ein Katalog für zusätzliche Lieferzonen vorzulegen und umzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 dagegen:         6 Enthaltung: 0

 
 

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