Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schruoffeneger informiert, dass es zu einer Stagnation im Finanzierungsbereich des Spree-, Rad- und Wanderwegs gekommen sei. Man warte momentan auf die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die angekündigt hätte, die Uferbefestigung zu sanieren.

 
Außerdem könne er darüber informieren, dass der Spree Rad- und Wanderweg westlich der Schlossbrücke von UMVK aus der Vorrangroute rausgenommen wurde. Radfahrer können den Weg noch immer befahren. Er gelte bloß nicht mehr als Vorrangroute.


Zudem werde das Radwegenetz momentan überarbeitet und der zugehörige Plan werde bald veröffentlicht. Nach einem Priorisierungsprozess werde dann in die Umsetzung gegangen. Änderungsverfahren diesbezüglich seien möglich.

 
BzStR Schruoffeneger weist auf die digitale Informationsveranstaltung der Infravelo am 23.07.2022 hin. Dort gehe es auch um den Kronprinzessinenweg.

 

Am 20.05. und 21.05 haben die Veranstaltungen zur Vorstellung der Verkehrskonzepte am Klausener Platz und im Karl-August-Kiez stattgefunden. Die Protokolle und Ergebnisse seien auf meinberlin.de eingestellt worden.
Da es auf den Bürgerveranstaltungen zu Diskussionen bezüglich des Liefer- und Ladeverkehr gekommen sei, hätte man nun mit einem Fragebogen reagiert. Man habe alle Betriebe gezielt abgefragt, wann Lieferungen empfangen würden und welchen Umfang diese hätten. Einen Rücklauf der Bögen gebe es am heutigen 30.06.2022. Eine aktuelle Version könne dann im nächsten Ausschuss vorgestellt werden.


Zu den E-Scootern kann BzStR Schruoffeneger mitteilen, dass diese in der Vergangenheit mehrfach einkassiert wurden. Davon werde man in Zukunft Abstand nehmen. Das Problem sei, dass kein Ordnungswidrigkeitsverfahren mehr eingeleitet werden könne, wenn die E-Scooter beschlagnahmt wurden. Man müsse hier eine bessere Lösung finden. BV Sell wendet ein, dass E-Scooter mit einem Kennzeichen mit einem Bußgeld belegt werden könnten. BzStR Schruoffeneger stimmt dem zu, weist aber auch gleichzeitig darauf hin, dass die Zuständigkeit für solche Ordnungswidrigkeiten im Bezirk Lichtenberg liegen würde.

BV Zels fragt, ob man in die Thematik um den Kronprinzessinenweg tiefer einsteigen könne. BzStR Schruoffeneger entgegnet, dass man aus der offiziellen Stellungnahme entnehmen könne, dass es hier einen naturschutzrechtlichen Rahmen gebe. Man könne die EU-Kommission demnach nicht überzeugen, dort Baumfällungen vorzunehmen. Der Senat hätte dies trotzdem beantragt. Er erinnert, dass ein Antrag das letzte Mal acht Jahre gedauert hätte. BV Zels weist auf zwei ihrer schriftlichen Anfragen hin, die noch auf Beantwortung warten würden. BzStR Schruoffeneger erwidert, dass man die Anfragen nach und nach abarbeite.

BV Bergmann erkundigt sich, nach dem Vor-Ort-Termin mit dem Senat, bei dem es um die Kantstraße gegangen sei. BzStR Schruoffeneger antwortet, dass es mittlerweile eine schriftliche Antwort des Senates gebe. In diesem stünde, dass es keine Busspur, sondern eine Multifunktionsspur geben solle. Morgens und abends würde diese für zwei Stunden von Bussen genutzt werden und tagsüber sei sie für den Liefer- und Ladeverkehr gedacht. Man überprüfe, ob die Spur nachts zum Anwohnerparken genutzt werden könne.

BV Gronde-Brunner erkundigt sich, ob es eine abgetrennte Radspur geben würde. BzStR Schruoffeneger erwidert, dass es unterschiedliche Bereiche gebe. Die Gestaltung des Radweges hänge davon ab, ob es an dem Punkt gerade eine Bushaltestelle gebe. BV Sell wendet ein, dass mit dem Wegfallen der parkenden Autos, die Gefahr für Radfahrer größer werde, da eine Schutzzone verschwinde. BzStR Schruoffeneger antwortet, dass es dafür dann teilweise einen protected Radweg geben solle. So detailliert sei man in der Planung allerdings noch nicht. BV Recke fragt, wie man das Wegfallen der Parkplätze begründe und wie man das mit dem Ordnungsamt durchsetzen wolle. BzStR Schruoffeneger klärt auf, dass das Bezirksamt nicht zuständig für die Busspuren sei. Die BVG sei in der Lage, die Spuren freizuhalten. Man versuche momentan vertraglich zu regeln, dass die BVG die Spur auch die während der Liefer- und Ladezeiten freihalte.
Im Gesamtkonzept hätte man die Priorität auf die Verbesserung des Liefer- und Ladeverkehr gesetzt und auf die Interessen der Anwohner gesetzt. Nicht priorisiert hätte man kurzfristige Parker. BV Gronde Brunner bittet darum, auf dem Laufenden gehalten zu werden. BV Sell weist darauf hin, dass momentan schon die Situation vorherrsche, dass Rettungssituationen für die Feuerwehr oft schwer möglich wären. BzStR Schruoffeneger stimmt dem zu und weitet aus, dass eine Parkspur nur vereinbar wäre, wenn bestimmte Durchfahrtsmöglichkeiten gelassen würden. BV Bergmann gibt zu bedenken, dass nicht alle Autofahrer morgens losfahren und abends wiederkommen würden. Er fragt sich, wo alle weiteren Autos bleiben sollten, da im Karl-August-Kiez auch Parkplätze wegfallen würden. Er bittet, das Konzept noch einmal zu überdenken. BzStR Schruoffeneger antwortet, dass Luft im Parkraum entstehen würde, wenn man auf Anwohnerparken umstelle. Eine Bestandsaufnahme über alle Parkhäuser in der City West hätte außerdem ergeben, dass selbst zu Spitzenzeiten, dreistellige Kapazitäten an Parkplätzen freigewesen wären. BV Weise fragt, ob BzStR Schruoffeneger das noch weiter ausführen könne. BzStR Schruoffeneger beschreibt, dass man 80 Prozent der oberirdischen Parkplätze zwischen der Kant- und Uhlandstraße in Parkhäusern unterbringen könne. Wenn der Parkraum so genutzt würde, hätte man ein gutes Angebot an Parkplätzen. In Zukunft werde man deshalb Gespräche mit den Parkhausbetreibern zur Preisgestaltung führen.

BV Recke spricht an, dass die Kontrollen in der Gastronomie in der Leibnizstraße sehr rigoros gewesen sein sollen und dass es dort vermehrt zu Beschwerden gekommen sei. Er fragt, wie es um das vereinbarte Sondernutzungsrecht stehen würde. BzStR Schruoffeneger stimmt zu. Es gebe noch die Corona-Sonderregelung, mit der man sehr tolerant sei, aber man müsse eben auch Regeln akzeptieren und könne sich nicht darüber hinaus ausweiten.


 

 
 

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