Drucksache - 0081/6  

 
 
Betreff: Bußgelder gegen herumliegende E-Roller! zurückgezogen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Häntsch/Sell 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung
08.06.2022 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr      
30.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr vertagt   
06.07.2022 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr im Ausschuss zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegen die anhaltende Störung der öffentlichen Ordnung, insbesondere vieler Straßen, Gehwege und Plätze in unserem Bezirk durch wild, d.h. nicht auf dafür reservierten Flächen abgestellte E-Roller, endlich vorzugehen. Hierzu ist der und Senat mit einzubinden.

Der E-Roller selbst soll kostenpflichtig entfernt und der Nutzer bzw. das Verleihunternehmen mit einem Bußgeld – ähnlich wie bei falsch parkenden PKW´s bestraft – werden.

Mit der Verhängung und dem Inkasso der Bußgelder soll eine zentrale Stelle im Land Berlin, wenn möglich die für PKW-Bußgelder zuständige Stelle der Polizei bzw. in der Innenverwaltung, beauftragt werden.

 

Begründung:

Überall im Bezirk sind die erst seit wenigen Jahren zugelassenen E-Roller weiter eine regelrechte Landplage. Leider scheint die Vielzahl ihrer Nutzer zu meinen, dass sie überall, wo es ihnen gerade einfällt, die Roller abstellen und liegen lassen kann. Die Versuche des Senats und des Bezirks in der Vergangenheit, durch speziell mit den Verleihern abgestimmte „No-Parking-Gebiete" dieser Landplage Herr zu werden, haben keine Besserung geschafft.

Der von Ämtern in unserem Bezirk entwickelte Vorschlag, solche herumstehenden oder -liegenden E-Roller ähnlich wie falsch parkende Fahrzeuge künftig kostenpflichtig abzuschleppen und gegen die Verursacher, also die „Falschparker", durch Bescheide an die Verleihunternehmen, die ihre Nutzer kennen, empfindliche Bußgelder zu verhängen, ist eine vernünftige Idee, die bisher an der fehlenden Mitwirkung der entsprechenden Stellen im Senat scheitert. Das kann nicht länger hingenommen werden.

 
 

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