Beitritt: SPD-Fraktion
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität im Quartier am Meyerinckplatz nachhaltig zu verbessern. Dazu ist insbesondere zu prüfen, wie der zunehmende motorisierte Durchgangsverkehr durch den Aufbau einer Pollerreihe - modaler Filter - in der Giesebrechtstraße auf Höhe des Meyerinckplatzes (Einmündung Sybelstraße vor Giesebrechtstraße Nr. 15) wirksam reduziert werden kann. Die Einbahnstraßenregelung auf der südöstlichen Fahrbahn des Platzes ist entsprechend anzupassen, damit der verbleibende Ziel- und Quellverkehr ungehindert abfließen kann. Die Sperre soll so angelegt sein, dass einerseits der vom Kurfürstendamm kommende motorisierte Durchgangsverkehr unterbunden wird und zugleich Anwohner*innen, Gäste, soziale Dienste und der Wirtschaftsverkehr die umliegenden Straßen weiter befahren können. Ggf. ist zunächst eine temporäre Sperrung anzuordnen, um schneller Abhilfe zu schaffen und um den Effekt der getroffenen Maßnahmen zu evaluieren.
Ein Richtungswechsel der Einbahnstraßenregel im südlichen Bereich der Giesebrechtstraße ist alternativ zu prüfen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2021 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität im Quartier am Meyerinckplatz nachhaltig zu verbessern. Dazu ist insbesondere zu prüfen, wie der zunehmende motorisierte Durchgangsverkehr durch den Aufbau einer Pollerreihe - modaler Filter - in der Giesebrechtstraße auf Höhe des Meyerinckplatzes (Einmündung Sybelstraße vor Nr. 15) wirksam reduziert werden kann. Die Einbahnstraßenregelung auf der südöstlichen Fahrbahn des Platzes ist entsprechend anzupassen, damit der verbleibende Ziel- und Quellverkehr ungehindert abfließen kann. Die Sperre soll so angelegt sein, dass einerseits der vom Kurfürstendamm kommende motorisierte Durchgangsverkehr unterbunden wird und zugleich Anwohner*innen, Gäste, soziale Dienste und der Wirtschaftsverkehr die umliegenden Straßen weiter befahren können. Ggf. ist zunächst eine temporäre Sperrung anzuordnen, um schneller Abhilfe zu schaffen und um den Effekt der getroffenen Maßnahmen zu evaluieren.
Der BVV ist bis zum 30.08.2021 zu berichten.