Drucksache - 2006/5  

 
 
Betreff: Errichtung eines temporären Zebrastreifens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Empfehlung
17.06.2021 
58. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
11.08.2021 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau Teilnehmer möchten sich bitte im BV-Büro (begrenzte Besucherzahlen) anmelden sowie bei Teilnahme in der Sitzung einen Nachweis erbringen (geimpft, genesen, getestet) vertagt   
13.08.2021 
62. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau Teilnehmer möchten sich bitte im BV-Büro (begrenzte Besucherzahlen) anmelden sowie bei Teilnahme in der Sitzung einen Nachweis erbringen (geimpft, genesen, getestet) vertagt   
08.09.2021 
63. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau Gäste möchten sich bitte im BV-Büro anmelden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de)      
13.10.2021 
64. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau Gäste möchten sich bitte im BV-Büro anmelden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de)      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2021 
2. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 18.11.2021 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, während der Baumaßnahmen in der Württembergischen Str./Ecke Pommersche Str. einen temporären Zebrastreifen einzurichten, damit die Überquerung für Fußgänger sicherer wird."

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Da die Württembergische Straße und die Pommersche Straße nicht zum übergeordneten Straßennetz gehören, ist das Bezirksamt für temporäre verkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen von Baustelleneinrichtungen zuständig. Um den Übergang für Fußgänger in der Württembergischen Straße noch sicherer zu gestalten, erfolgt auf Höhe der Hausnummer 11 über die Württembergische Straße die Anordnung eines temporären Fußgängerüberwegs. Die Planung wird umgesetzt, sobald die Witterung es zulässt.

 

Weitere Verbesserungen für die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs wurden geprüft und mit dem Antragsteller der Baustelleneinrichtung verabredet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 
 

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