Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit die Belegung der beiden ehemaligen Bürodienstgebäude Trautenaustraße 5 und Sigmaringer Straße 1 den ursprünglichen Nutzungszwecken entspricht.
Zweckfremde bzw. –ferne Nutzungen sind aufzulisten und gegebenenfalls deren anderweitige Belegung zu prüfen, dabei ist zuerst vorrangig auf im Haus vorhandene Informationen zurückzugreifen.
Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.