Drucksache - 1521/4  

 
 
Betreff: Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.01.2016 
78. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.01.2016 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.03.2016 
83. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
23.03.2016 
84. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.04.2016 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24. April 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, weiterhin durchsetzen wird.

Der BVV ist für die im Folgenden genannten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück hätten angelegt werden müssen (SOLL) und c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST):

 

  1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
  2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
  3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
  4. Suarez-/Steifensandstraße
  5. Dernburgstraße 58
  6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
  7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
  8. Pariser Straße 23-24
  9. Pfalzburger Straße 64-66
  10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
  11. Seesener Straße 15
  12. Seesener Straße 41-47
  13. Spichernstraße 6-9
  14. Fritz-Wildung-Straße 14
  15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße
  16. Goslarer Ufer 1
  17. Charlottenburger Ufer 16A -17
  18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
  19. Sömmeringstraße 8-22
  20. Am Spreebord
  21. Klausthaler Straße 23-27
  22. Otto-Suhr-Allee 18-20
  23. Katharinenstraße 24-25
  24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23
  25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
  26. Westend-Park, Tharauer Allee
  27. Albrecht-Achilles-Straße
  28. Otto-Suhr-Allee 18-20
  29. Bleibtreustraße 25
  30. Klausthaler Straße 28, 30
  31. Knesebeckstraße 35-37 („Kurfürsten-Logen“)
  32. Durlacher Straße 5 („Park Carré“)

 

In den Fällen, bei denen Soll und Ist nicht übereinstimmen, sind Verfahren einzuleiten, so dass entweder die Spielplatzfläche nachträglich geschaffen wird oder eine monetäre Ablöse zu leisten ist.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Überprüfung der Baugrundstücke hat ergeben, dass bei den Vorhaben zu den laufenden Nummern 1, 7, 18, 23, 25 und 27 die geforderten Kinderspielplätze hergestellt wurden. Ablösebeträge sind für die Projekte unter 12 und 17 gezahlt worden. Auf den Baugrundstücken Nr. 20, 21 und 31 entsteht keine Wohnbebauung.

 

Die Vorhaben auf den Baugrundstücken 11, 13, 16, 22 (identisch mit 28), 29, 30 und 32 sind noch nicht abgeschlossen, eine Überprüfung der Außenflächen kann erst nach der jeweiligen Fertigstellung erfolgen.

 

Für die weiteren genannten Vorhaben wird derzeit geklärt, ob die Schaffung von Spielflächen entsprechend der geltenden Vorgaben erfolgte oder ob hier Nachforderungen, entweder durch die Einrichtung der Spielflächen beziehungsweise über Nachrüstung mit Spielgeräten, oder über die Leistung von Ablösebeträgen durchgesetzt werden können.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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