Drucksache - 1518/4
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Ursprungstext: Die Geschäftsordnung der BVV vom 14. Juni 2012, zuletzt geändert durch Beschluss vom 16. Januar 2014 (Drucksache 821/4), wird wie folgt geändert:
1. In § 5 werden die Sätze 1 und 2 zu Absatz 1 zusammengefasst.
2. In § 5 wird folgender neuer Absatz 2 angefügt: (2) Zu formellen oder informellen Gesprächen zwischen der BVV und Mitgliedern des Bezirksamtes, die dem Informationsaustausch und/oder der Meinungsbildung dienen, sind fraktionslose Bezirksverordnete einzuladen. Bei Gruppen, die keine Fraktion bilden, kann jeweils ein Mitglied der Gruppe als Teilnehmer von der Gruppe benannt werden."
3. In § 11 Abs. 1 wird der Satz 4 wie folgt gefasst:
4. In § 11 Abs. 1 wird nach Satz 4 der neue Satz 5 eingefügt: "Bilden mehrere Bezirksverordnete eine Gruppe ohne Fraktionsstatus, ist für jede Gruppe ein Bezirksverordneter/eine Bezirksverordnete berechtigt, an den Sitzungen des Ältestenrates mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen."
5. In § 11 Absatz 2 werden nach dem Wort "Fraktionen" die Worte "oder Gruppen" eingefügt.
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