Auszug - Aktuelle Haushaltssituation in Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1499/4 Aktuelle Haushaltssituation in Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss



Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann:

 

Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Klose, die Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt bedauert, dass die Senatsverwaltung für Finanzen unserer Argumentation, trotz anfänglich durchaus positiver Signale zur Veranschlagung einer pauschalen Mehreinnahme von jeweils 2,3 Mio. Euro in den Jahren 2016/2017 führte, nicht anerkannt hat. Wie bekannt, hatte der Bezirk dargestellt, dass die Medianbudgetierung der Schulprodukte nicht zielführend ist. Wenn die Kosten der Schulgebäude, und zwar nicht nur die kalkulatorischen, nicht gesondert abgefedert werden. Dies beruht auf der absolut nicht neuen Feststellung, dass es reiner Zufall ist, mit was für einer Schulgebäudestruktur ein Bezirk in den sogenannten Medianwettbewerb geht und das sich die daraus ergebende, ggf. ergehenden Steuerungsmöglichkeiten regelmäßig jedenfalls dann unsinnig sind, wenn es, wie in unserem Bezirk dazu führen würde, dass ausgelastete Schulgebäude allein wegen ihrer Infrastrukturkosten geschlossen werden müssten.

Der Bezirk wollte mit der Veranschlagung eine Diskussion, nicht nur mit der Senatsverwaltung für Finanzen sondern gerade auch im Hauptausschuss, also im Parlament erzeugen. Dies ist uns über einen Berichtsauftrag durch die CDU-Fraktion im Hauptausschuss insoweit gelungen. Dennoch konnte auch bei der Senatsverwaltung für Finanzen eine gewisse Sensibilität erzeugt werden, die im laufenden und nächsten Jahr zu einer Entlastung des Bezirkshaushalts führen kann. In welchem Umfang und auf welche konkrete Weise ist noch nicht ausverhandelt. Wird Ihnen aber zu gegebener Zeit über den Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung natürlich zur Kenntnis gebracht.
Im Hinblick auf die Auswirkung der Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen des Aufstellungsprozesses ist festzuhalten, dass das Streichen der Einnahmeposition zu einer Erhöhung der pauschalen Minderausgabe in beiden Haushaltsjahren führte. Für die tatsächliche Umsetzung geplanter Investitionsmaßnahmen bedeutet dies folgemäßig, dass eine Vielzahl der Maßnahmen leider nicht begonnen werden können, da sie zur Gegenfinanzierung eben der pauschalen der Minderausgabe benötigt werden.

 

Zu 2.

Möglichkeiten der Kompensation, und die Antwort wird Sie nicht so völlig überraschen, sind leider nicht gegeben. In seinen Beratungen zum Haushalt hat das Bezirksamt sich mit dieser Frage beschäftigt und kam letztlich in Übereinstimmung, sowohl mit der Beratung, die wir ja im Haushaltsausschuss seinerzeit hatten, als auch letztlich mit der Beschlussfassung durch sie, die BVV, zum Ergebnis. Auf die Reduzierung von Angeboten, die direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen, also die Schließung von Einrichtungen zu Lasten der Investition zu verzichten. Diese Entscheidung war in den letzten Jahren und so auch im Dezember 2015 nicht leicht, ist uns nicht leicht gefallen und geschah in der Erkenntnis, dass auch diese Maßnahmen eigentlich nötig wären. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren gilt um so mehr mit Blick auf die stetig wachsende Stadt. Das ist ja heut schon an mehreren Punkten im Laufe des Abends deutlich geworden. In der letzten Woche hat Senator Geisel, im Zusammenhang mit der Klausurtagung des Senats, die neue Bevölkerungsprognose der Öffentlichkeit vorgelegt.


Prognose 2015 bis 2030 vom 17.01.2016:

 

Danach wird Berlins Bevölkerung bis zum Jahr 2030 um 265.000 Personen von 3,562 Mio. Personen (31. Dezember 2014) auf dann 3,828 Mio. Personen wachsen (mittlere Variante). Dies entspricht stadtweit einer Zunahme von 7,5 Prozent mit dem Spitzenreiter Pankow (16%) und in Charlottenburg-Wilmersdorf von 4,5 %. (Eine obere Variante prognostiziert sogar ca. 4 Mio. Einwohner/innen)

Dem gegenüber lautet eine


Prognose 2011 bis 2030 aus dem Jahr 2012:

 

Im Jahr 2012 lag das berlinweite Wachstum bei 7,2 %, auch mit dem Spitzenreiter Pankow (16,3 %) und in Charlottenburg-Wilmersdorf von noch 6,4 %.

 

Trotz eines Rückgangs für unseren Bezirk sind wir hier weiter gemeinsam in der Pflicht, eine auskömmliche Finanzierung unserer bezirklichen Infrastruktur einzufordern.

 

Zu 3.
Generell begrüßt das Bezirksamt jede zusätzliche Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen im Bezirk zu ermöglichen. Der Bezirk war in den zurückliegenden Jahren immer in der Lage, die Mittel dieser Programme voll auszuschöpfen. Jedenfalls dann, wenn wir eine öffentliche Debatte haben, die Bezirke oder einzelnen Bezirke seien dazu nicht in der Lage, sie erinnern sich, an uns lag es nicht.

Im Rahmen des vergangenen Aufstellungsprozesses ergab sich diese Frage auch im Hauptausschuss und wurde von uns wie folgt beantwortet:

 

„Die direkte Zuweisung der Mittel des, und dann wurde das Programm genannt, innerhalb der Globalsumme an die Bezirke wird hier als sinnvoll erachtet, auch weil hierdurch ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand entfallen würde. Dies allerdings unter der Voraussetzung einer entsprechenden Plafonderhöhung, verbunden mit der Zusage einer zweckgebundenen Rücklagenbildung für nicht abgerechnete Maßnahmen. Die Bezirke dürfen hierbei nicht schlechter gestellt werden als mit dem jetzigen System der Auftragswirtschaft“.

 

Diese Haltung wurde auch von allen anderen Bezirken mitgetragen, bei der Beschlussfassung zum Haushalt 2016/2017 allerdings nicht berücksichtigt, sodass es bei den Programmen und der damit verbundenen Auftragswirtschaft bleibt.
Jedenfalls, das führte auch seinerzeit auch Staatssekretär Pfeiler bei der Anhörung der Bezirke im Hauptauschuss im Abgeordnetenhaus aus, jedenfalls in dieser Wahlperiode. Ob dann mit Blick auf Koalitionsverhandlungen einer neuen Regierung mit Blick auf die neue Wahlperiode sich da was ändern könnte, schauen wir mal.

 

Zu 4. und 5.

Die beiden Fragen werden aufgrund ihres Zusammenhanges gemeinsam beantwortet.

 

Bei der Auflösung des Standortes der Bezirkskasse „Rathaus Wilmersdorf“ am Fehrbelliner Platz ist es tatsächlich zu einem Geldverlust in Höhe von 100.000 Euro gekommen. Jedenfalls nach gegenwärtigem Stand der Dinge. Damit meine ich, jetzt nicht, dass es noch mehr Geld sein könnte, sondern das bei dem mutmaßlichen Täter ja auch Barmittel im Zuge der Ermittlung sichergestellt wurden und uns noch nicht gesagt werden konnte, ob das möglicherweise unser Geld. So gesehen besteht die Chance, aktuell, dass es noch nicht völlig ins Minus geschrieben worden ist. 1000.000 Euro vom Schaden her, auch mit einem Minus-X zu versehen.

 

Die an diesem Tage angewendeten Sicherheitsvorkehrungen entsprachen der langjährig bewährten Arbeitsanweisung zur An- und Ablieferung von Bargeld unter Zuhilfenahme einer zertifizierten Geldtransportfirma.

Die Sicherheit und der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch die Kassensicherheitsbestimmungen (KSB) im Land Berlin geregelt.

Beide Vorschriften können ob ihres Inhaltes nicht öffentlich dargestellt oder diskutiert werden.

 

Die bezirkliche Arbeitsanweisung wurde im Februar 2015 auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände komplett analysiert und überarbeitet.

 

Erst später ergab sich die Erkenntnis, dass eine an Verfahren beteiligte Dienstkraft mutmaßlich eine unübersichtliche Situation unter Einsatz eines hohen Maßes an krimineller Energie ausnutzte, um sich zu bereichern.

 

Die unter Verdacht stehende Person ist seit dem Sommer von Dienst befreit, war zwischenzeitlich in Untersuchungshaft, befindet sich aber derzeit auf freiem Fuß. Das strafrechtliche Verfahren läuft und die erste Verhandlung ist derzeit für Ende Februar terminiert. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens ist das Disziplinarverfahren ausgesetzt.

Selbstverständlich stehe ich, wenn gewünscht, für weitergehende Detailinformationen in nichtöffentlicher strikt vertraulicher Sitzung zur Verfügung.

 

 

 

 
 

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