Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, eine Ladezone für den entstehenden Supermarkt in der Giesebrechtstr. 4 am Meyerinckplatz nicht genehmigen zu müssen, da bei dem genehmigten Lieferverkehr von 5-8 Lieferfahrzeugen wöchentlich eine Ladezone nicht notwendig ist.
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Ladezone für den entstehenden Supermarkt in der Giesebrechtstr. 4 am Meyerinckplatz nicht zu genehmigen, da bei dem genehmigten Lieferverkehr von 5-8 Lieferfahrzeugen wöchentlich eine Ladezone nicht notwendig ist.
Der BVV ist bis zum 28.2.2013 zu berichten.