Drucksache - 0480/4  

 
 
Betreff: Zillestraße: Änderung der Sperre Höhe Fritschestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2013 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
29.01.2013 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2013 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Sperre am Eingang zur Zillestraße von der Fritschestraße aus betrachtet, die sich quer über das Kopfsteinpflaster der Zillestraße erstreckt, so zu verändern, dass sie für Radfahrer mit jeglichen Fahrrädern (Dreirädern, Tandems u. ä) oder für einfache Räder in beiden Richtungen befahrbar wird. Diese Verbesserung der Durchfahrt kann an den Rändern (Bordsteinen) auf beiden Seiten der Straße erfolgen oder durch eine Verbreiterung der mittleren Durchfahrt um mindestens einen Meter.

Außerdem ist eine Fläche, (oder, wenn an den Straßenseiten der Zillestraße geöffnet wird, zwei Flächen) auf der Seite der Sperre zur Fritschestraße hin so einzurichten, dass auf Breite der geforderten Durchfahrt(en) mit Hilfe von Aufmalung von Sperrstreifen oder Einsetzen von Pollern ein Zuparken verhindert wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat in Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger zwischenzeitlich entsprechende Maßnahmen angeordnet. Die Öffnung der Sperre erfolgt an den Rändern, jeweils in Fahrtrichtung in einer Breite von 1,50 Meter. Die Umsetzung durch den Straßenbaulastträger erfolgt zeitnah. Sofern die Witterungsverhältnisse es zulassen wird durch Maßnahmen des Straßenbaulastträgers die Oberfläche der Fahrbahn verbessert, die Ein- bzw. Ausfahrten an der Sperre werden rot angelegt. Die sonstigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen (Z 283 - Absolutes Haltverbot -) sind rechtlich nicht zu beanstanden. Polizei und Außendienst des Ordnungsamtes werden gebeten nach Fertigstellung der Maßnahme durch entsprechende Kontrollen die Akzeptanz der Anordnung sicher zu stellen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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