Drucksache - 0445/4  

 
 
Betreff: Einbahnstraßenregelung Clausewitzstraße/Giesebrechtstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Kaas Elias/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2012 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
29.01.2013 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2013 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie für die Clausewitzstraße und Giesebrechtstraße zwischen Kurfürstendamm und Meyerinckplatz die Einbahnstraßenregelung oder die Platzsituation am Meyerinckplatz geändert werden kann, dass Durchgangsverkehre verhindert werden.

Die Regelung, den Radverkehr weiterhin für alle Richtungen durchlässig zu lassen, ist beizubehalten.

Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat in Rücksprache mit einem vor Ort tätigem Planungsbüro einen Vorschlag entwickelt, der die Schließung der Spange Giesebrechtstraße am Meyerinckplatz vorsieht. Diese Idee wurde im zuständigen Ausschuss am 14. März 2013 vorgestellt und am 23. April im Ausschuss wie folgt diskutiert:

Die Schließung einer Spange am Meyerinckplatz würde neben einer Verkehrsberuhigung auch den Wegfall von neun Parkplätzen bedeuten. Anwohnerinnen und Anwohner sprechen sich einerseits für den Erhalt aller Parkplätze in dem Gebiet aus, andererseits für eine Beruhigung und Verkehrsreduzierung. Die Polizei hält die Maßnahme auch aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Fließverkehr für unangemessen. Zwar könnte eine Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zur Schließung getroffen werden, grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, wie die Betroffenen vor Ort in den Entscheidungsprozeß eingebunden werden können und inwiefern dieser repräsentativ sein kann. Einvernehmen besteht darin, grundsätzlich eine breite Beteiligung und Transparenz zu erzielen. Andererseits wurde den Bezirksverordneten mit ihrer Berufung bereits Verantwortungs- und Entscheidungskompetenz angetragen, die sie auch umfassend wahrnehmen müssen. Dazu gehöre auch, zielgruppenkontrovers verkehrspolitische Entscheidungen zu treffen.

 

In der Sitzung am 7. Juni 2013 ist man einvernehmlich übereingekommen, zunächst die verkehrliche Entwicklung nach Eröffnung des Supermarktes zu beobachten und die Situation im Januar 2014 neu zu beurteilen.

Da die BVV somit in den weiteren Entwicklungsprozess eingebunden ist, bittet das Bezirksamt darum, den BVV-Beschluss als erledigt zu betrachten.


 

 
 

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