Auszug - Ladezone Giesebrechtstraße 4
Der Antrag wird von Herrn Wapler unter Hinweis auf die geringe Anzahl der zu erwartenden Lieferfahrten zum Biosupermarkt begründet. Dass die Einrichtung einer Ladezone beantragt wurde, bestätigt Herr Schulte. Den Antragstellenden wurde aufgrund der vorliegenden Betriebsbeschreibung signalisiert, keine Ladezone einrichten zu können. Sollten diese jedoch wie angekündigt auf eine positive Entscheidung unter Berufung auf geänderte betriebliche Voraussetzungen bestehen, könne das wahrscheinlich nicht erfolgreich versagt werden. Unabhängig davon wären in einem anderen Verfahren die baurechtlichen Folgen zu betrachten. Die Hürden zur Einschränkung der Gewerbefreiheit aus derartigen Gründen lägen jedoch hoch. Entgegen der Auffassung von Herrn Garmer, der Antrag wäre damit durch Verwaltungshandeln erledigt, macht Herr Prejawa deutlich, dass er es weiterhin für erforderlich halte, Druck aufzubauen und die Haltung der BVV zu verdeutlichen. Herr Herz hält dagegen die Aufforderung an das Bezirksamt, rechtswidrig zu handeln, nicht für zustimmungsfähig. Der Antrag sollte im Sinne der Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten unformuliert werden. Das Wort erhalten Frau Jensen und Frau Keller von der Bürgerinitiative Meyerinckplatz. Sie weisen auf die immer wieder vom Betreiber des Biomarktes unterschiedlich hoch bezifferte Anzahl der Anlieferfahrten in einer Bandbreite von fünf bis 34 hin. Unter Berufung auf die Urteile zum Baugenehmigungsverfahren wäre bei einer Ausweitung ein neues Verfahren zu eröffnen, in dem dann auch die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner Berücksichtigung finden müssten. Nachdem der von Herrn Herz geänderte Antrag durch Herrn Prejawa verlesen wurde, wird er einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, eine Ladezone für den entstehenden Supermarkt in der Giesebrechtstr. 4 am Meyerinckplatz nicht genehmigen zu müssen, da bei dem genehmigten Lieferverkehr von 5-8 Lieferfahrzeugen wöchentlich eine Ladezone nicht notwendig ist. Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Ladezone für den entstehenden Supermarkt in der Giesebrechtstr. 4 am Meyerinckplatz nicht zu genehmigen, da bei dem genehmigten Lieferverkehr von 5-8 Lieferfahrzeugen wöchentlich eine Ladezone nicht notwendig ist. Der BVV ist bis zum 28.2.2013 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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