Der Ausschuss für Geschäftsordnung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die BVV fordert ihre Mitglieder, die Bürgerdeputierten und die Mitglieder des Bezirksamtes auf, auf freiwilliger Basis über die Angaben gemäß BVV-Beschluss Drucksache-Nr. 1982/2 hinaus folgende Angaben gegenüber dem Vorstand der BVV bekannt zu geben:
- ihre unselbständige oder selbständige berufliche Tätigkeit
- ihre vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften
Im Hinblick auf Verfahren und Veröffentlichung ist entsprechend BVV-Beschluss Drucksache-Nr. 1982/2 zu verfahren.
Ursprungstext:
Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten den Vorsteher / die Vorsteherin schriftlich über ihre:
unselbstständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit,
vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften,
Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden,
Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gegeben ist.
Die Bezirksamtsmitglieder werden ersucht, in gleicher Weise zu verfahren.
Änderungen sind dem Vorsteher / der Vorsteherin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht.